Wie unkrautfrei muss ein Sport- oder Bolzplatz und ein Park sein? Foto: Avanti/Ralf Poller

Voraussichtlich noch in diesem Monat soll es verboten werden, Wildkräuter im Privatbereich und auf öffentlichen Flächen einfach wegzuspritzen. In Einzelfällen wird Glyphosat aber noch verwendet, wie das Beispiel Kirchberg/Murr zeigt.

MARBACH - Wenn vom Unkrautvernichter Glyphosat die Rede ist, dann denken viele wohl in erster Linie an die Landwirtschaft, vielleicht auch noch an die Anwendung in Gärten. Der Wirkstoff, der in vielen Mitteln zur Unkrautbekämpfung steckt, wird jedoch auch beispielsweise auf Sportplätzen und in Parks verwendet. Dem soll nun ebenso wie der Nutzung in Haus- und Kleingärten mit der fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ein Riegel vorgeschoben werden. Diese wurde Mitte Juli vom Bundeskabinett genehmigt, aber noch nicht verkündet. In Kraft tritt die Verordnung dann erst am Tag nach der Verkündigung.