Die Glücksspielbranche befürchtet einen Kahlschlag. Foto: dpa/Marijan Murat

Vom „GlüStV“ ist die Rede, wenn es um den Glücksspielstaatsvertrag geht. Dahinter stecken Tausende Arbeitsplätze, millionenfacher Umsatzverlust und vielleicht eine Chance im Kampf gegen Spielsucht. Oder doch eher ein Freischein für illegale Spielhöllen?

Stuttgart - Mit den klimpernden Münzen und flimmernden Farben in der Spielhalle an der Ecke könnte es schon bald vorbei sein. Denn der neue Glücksspielstaatsvertrag, den der baden-württembergische Landtag am Mittwochabend absegnen wollte, wird nicht nur bislang illegale Glücksspiele im Internet wie Online-Poker oder Online-Casinos unter Auflagen erlauben. Es werden auch Hürden für Spielhallen aufgestellt, die nach Angaben der Branche für viele von ihnen zu hoch sein dürften. Der Automaten-Verband warnt vor dem Verlust Tausender Arbeitsplätze, außerdem sei illegalen Spielspelunken in Hinterzimmern und Shisha-Bars damit Tür und Tor geöffnet.

Der baden-württembergischen Automatenwirtschaft drohe ein Kahlschlag, warnte der Vorstandssprecher der Deutschen Automatenwirtschaft, Georg Stecker, am Mittwoch. Bis zu 8000 der insgesamt 10 000 Arbeitsplätze in der Branche stünden auf der Kippe, weil sie unter anderem den geforderten Luftlinienabstand von 500 Metern zwischen zwei Spielhallen sowie zwischen Spielhallen und Jugendeinrichtungen nicht einhalten können. Rund 80 Prozent der Spielhallen müssten zum 30. Juni geschlossen werden, weil sie gegen die neuen Bestimmungen verstießen. Deshalb drohe in den Innenstädten Leerstand, außerdem würden den Kommunen jährliche Steuereinnahmen in dreistelliger Millionen wegbrechen.

Warnung vor dem Schwarzmarkt

Dirk Fischer, Vorstand des Automaten-Verbands Baden-Württemberg, sprach sogar vom Vertrag als einer „Guillotine des legalen Spielangebots“. Er forderte eine mehrjährige Evaluierung der neuen Regeln mit einem Bestandsschutz für die bestehenden Anbieter in diesem Zeitraum.

Die Branche wehre sich ausdrücklich nicht gegen eine Regulierung und einen strengen Jugend- und Spielerschutz, betonte Stecker. „Aber im digitalen Zeitalter sind Mindestabstände bei Spielhallen absurd. Wir brauchen eine Regulierung nach Qualität, nicht mit dem Zollstock.“ Wichtig sei, was sich im Inneren der Spielhallen abspiele, nicht außerhalb. Er warnte zudem vor den Folgen eines reduzierten legalen Angebots. „Sonst hat der Schwarzmarkt freie Bahn.“ Das zeige der Wildwuchs in Berlin. Dort habe sich die Zahl illegaler Spielhöllen in Hinterzimmern oder Shisha-Bars verzehnfacht.

Tritt im Juli in Kraft

Der neue Staatsvertrag muss von den einzelnen Landesparlamenten ratifiziert werden, bevor er am 1. Juli 2021 in Kraft treten kann. Das Gesetz sieht vor, dass Übergangsregelungen im bisherigen Reglement für viele Betriebe am 30. Juni 2021 auslaufen sollen. So soll dann auch der bereits seit Jahren bekannte und nicht streng eingeforderte Mindestabstand eingehalten werden.

Das Anbieten von Online-Glücksspielen war bislang in großen Teilen Deutschlands verboten. Als einziges Bundesland hatte Schleswig-Holstein Lizenzen dafür vergeben. Auch wegen des Booms von bisher nicht regulierten Glücksspielen im Internet hatten sich die Länder im März auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt, in dem auch Online-Glücksspiele geregelt werden. Außerdem soll eine neue zentrale Glücksspielbehörde mit Sitz in Sachsen-Anhalt vom 1. Januar 2023 an die Angebote im Internet prüfen und Genehmigungen erteilen.

Risiken besser vorbeugen

Mit einem regulierten legalen Angebot könne man den Risiken der Spielsucht im Gegensatz zu einem rein illegalen Markt besser vorbeugen und den Jugend- und Spielerschutz durchsetzen, sagte der suchtpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Josha Frey. „Für uns stand immer das Anliegen im Vordergrund, die Risiken des Glücksspiels zu reduzieren“, sagte Frey vor Beginn der Landtagssitzung.

Eine Lizenz können Online-Anbieter dem Vertrag zufolge unter anderem erhalten, wenn sie bestimmte Regeln befolgen. So sollen in einer Sperrdatei künftig Zocker mit Selbst- oder Fremdsperre erfasst werden. Der Vertrag sieht außerdem Einschränkungen etwa bei der Werbung für Online-Glücksspiel vor. So darf täglich zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und -Casinospiele erfolgen. Für Spieler soll ein individuelles monatliches und „anbieterübergreifendes“ Einzahlungslimit festgelegt werden, das 1000 Euro im Monat nicht übersteigen darf.

Eine breite Allianz von Verbänden hatte den Ländern dagegen drastische Defizite beim Spielerschutz vorgeworfen. Wirtschaftliche Interessen und Staatseinnahmen aus dem Glücksspiel stellten nachvollziehbare Motive dar, hatten die Gegner unter anderem kritisiert. Sie dürften aber nicht auf Kosten von Einzelschicksalen und des Gemeinwohls erfolgen. In Rheinland-Pfalz hatte sich der Städtetag dafür ausgesprochen, das Inkrafttreten des Gesetzes bis mindestens Ende 2022 zu verschieben.