Mit seinem neuen Glücksspielgesetz will das Land den Wildwuchs bei Casinos eindämmen – und Kinder und Jugendliche besser schützen. Warum reagieren die Kommunen reserviert?
Rems-Murr-Kreis - Wenn es um Beispiele für die sinkende Attraktivität einer Innenstadt geht, dürften wohl die meisten Menschen die Glücksspiel-Branche nennen. Daddelhallen und Automaten-Casinos sind den Bürgerinnen und Bürgern mehr als nur ein Dorn im Auge, sie gelten als Beleg für den Niedergang einer Einkaufsstraße. Denn wenn ein Einzelhändler den Laden dicht macht, folgt oft genug ein Betrieb, der hinter abgedunkelten Scheiben mit der Spielsucht sein Geschäft macht.
Wie Pilze sind Casinos in den vergangenen Jahren auch im Rems-Murr-Kreis aus dem Boden geschossen, von Schorndorf bis Murrhardt gibt es keine größere Kommune, in der nicht im Schein blinkender Lichter zum Geldeinwurf gelockt wird. Allein im Kreis versuchen sage und schreibe 58 Glücksspielbetriebe den Leuten mit Daddelgeräten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Das hat die Landesregierung jetzt in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion bestätigt. Insofern dürfte sich das Bedauern in Grenzen halten, dass der Casino-Branche ein Kahlschlag droht. Hintergrund ist das eigentlich bereits im Juli in Kraft getretene neue Glücksspielgesetz des Landes, das mit deutlich verschärften Abstandsregeln auf den Wildwuchs bei den Spielhallen reagiert. Werden die Vorgaben tatsächlich umgesetzt, müssen von derzeit 58 Casino-Betrieben an Rems und Murr immerhin 37 schließen.
Von kreisweit 58 Casino-Betrieben müssen 37 dicht machen
Hintergrund ist der vom Land verfügte Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu einer Kinder- und Jugendeinrichtung. Auch wenn der Zutritt zur Daddelhalle ohnehin nur volljährigen Personen gestattet ist, dient der Schutz nachkommender Generationen als Argument für die Schließung zu nah an Schülerhort oder Kindertagesstätte liegender Betriebe. Während diese Regelung nicht nur nachvollziehbar, sondern auch gut umzusetzen ist, bereitet ein zweiter Passus den Ordnungsämtern im Kreis deutlich mehr Kopfzerbrechen: Die Glücksspielbetriebe müssen künftig nicht nur einen Mindest-abstand zu Bildung und Betreuung wahren, sondern dürfen sich auch nicht in direkter Nachbarschaft ansiedeln – der 500-Meter-Radius gilt auch zwischen zwei Casinos.
Das klingt auf den ersten Blick erfreulich, weil eine Ballung von Glücksspielbetrieben verhindert wird – ob nun in Bahnhofsnähe oder in der Fußgängerzone. In der Praxis erwachsen Kommunen durch die Regelung aber ungeahnte juristische Fallstricke. Denn das Glücksspielgesetz regelt zwar den Abstand. Eine klare Aussage, welches Casino im Fall der Fälle denn geschlossen werden muss, hat sich die Landespolitik aber gespart. „Da werden jetzt Heerscharen von Rechtsanwälten auflaufen, um uns bei einer Schließung wegen jedem noch so kleinen Abwägungsfehler vor Gericht zu zerren“, sagt ein erfahrener Ordnungsamtsleiter zu den Auswirkungen der fehlenden Vorgaben.
Wegen unklarer Vorgaben wird eine Klagewelle befürchtet
Denn für die Kommunen bedeutet das neue Gesetz erst mal Rechtsunsicherheit. Gelten die „älteren Rechte“, wenn sich zwei Casinos zu nahe sind? Oder bildet statt dem Eröffnungsdatum die Zahl der Jugendschutzbeschwerden die Grundlage für eine Entscheidung? Spielt die Größe des Betriebs beziehungsweise die Zahl der aufgestellten Daddelgeräte eine Rolle? Oder darf sich die Kommune den Betreiber aussuchen, der seine Vergnügungssteuer stets pünktlich zahlt?
„Das Land macht sich einen schlanken Fuß, bürdet die Auswahlentscheidung den Ordnungsämtern auf und lässt die Städte und Gemeinden wie schon bei der Nahverkehrsabgabe im Regen stehen“, urteilen die FDP-Politiker Jochen Haußmann und Julia Goll über das Fehlen nachvollziehbarer Bewertungskriterien. Eine Klagewelle sieht der Liberale auch deshalb auf die Kommunen zukommen, weil neben dem Abstandsgebot auch Online-Glücksspiele aus der bisherigen Illegalität geholt würden. „Das nimmt für die Spielhallen existenzgefährdende Züge an“, hat Haußmann im Gespräch mit dem Schorndorfer Casino-Betreiber Herbert Krall erfahren.
Nur zwei Casino-Genehmigungen wegen Unzuverlässigkeit widerrufen
Was für die Casinos auf dem Spiel steht, zeigt ein Blick nach Fellbach. Bisher sind laut Hans-Jürgen Meyer vom Ordnungsamt exakt elf Glücksspielbetriebe in der Stadt angemeldet, Kontrollen zum Jugendschutz gibt es regelmäßig. Übrig bleiben würde unterm Kappelberg gerade mal ein einziger Standort, alle anderen Spielhallen müssten wegen des Abstandsgebots schließen. Umgesetzt aber ist das Gesetz keineswegs, das Rathaus wartet ab, ob es über den Städtetag eine Handreichung für ein rechtssicheres Vorgehen gibt. „Leider ist die Rechtslage nicht ganz so klar, wie sie scheint“, erläutert die Fellbacher Rathaussprecherin Sabine Laartz.
Auch in Winnenden wäre der Kahlschlag enorm: Von 19 bestehenden Casinos bleiben nur zwei übrig, wenn das Glücksspielgesetz umgesetzt wird. Für Jochen Haußmann und Julia Goll stimmt da die Verhältnismäßigkeit nicht, sie sprechen von einer „missliebigen Branche, die sich kaum etwas zu Schulden hat kommen lassen und überwiegend harmloses Spielvergnügen anbietet“. Tatsächlich wurden im Rems-Murr-Kreis seit 2011 nur zwei Spielhallen-Genehmigungen wegen Unzuverlässigkeit widerrufen. Ordnungsämter haben deshalb den Verdacht: „Wer zwar Imagepunkte sammeln, aber eigentlich nichts ändern will, macht genau so ein Gesetz“, heißt es hinter vorgehaltener Hand.