Nach Eintreten eines verschärften Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli steht der Großteil der Casinos im Landkreis Böblingen eigentlich vor dem Aus. Ein Gerichtsurteil verschafft den Betreibern vorerst Luft.
Kreis Böblingen - In kaum einer Kommune gibt es sie nicht: Spielhallen. Nun droht den Spieltempeln mit den bunt leuchtenden Automaten das Aus, auch vielen im Kreis Böblingen. Grund dafür ist der verschärfte Glücksspielstaatsvertrag, der seit dem 1. Juli in Kraft ist. Dieser besagt, dass jede Spielhalle mindestens 500 Meter zur nächsten Spielhalle und dieselben 500 Meter zu Kinder- und Jugendeinrichtungen aufweisen muss. Betreiber, die diesen Abstand nicht gewährleisten können, erhalten keine Lizenz. Durch die Reduzierung des Angebots will die Landesregierung den Spielerschutz verbessern.
Obwohl der 1. Juli bereits vergangen ist, müssen die Casinos vorerst nicht dicht machen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nach der Klage eines Sindelfinger Casinos am Mittwoch entschieden, dass bis zu den gerichtlichen Entscheidungen über mögliche Schließungen kein Casino schließen muss. Der Betrieb kann also weitergehen – bis auf Weiteres. „Das ist eine 180-Grad-Kehrtwende, die wir begrüßen, für die Spielhallen und die Kommunen“, sagt Dirk Fischer, Mitglied im Vorstand des baden-württembergischen Automatenverbands und selbst Spielhallen-Betreiber. Die Kommunen sind es nämlich, die Lizenzen erteilen oder ablehnen müssten. „Das geht nur, wenn es rechtssichere Auswahlkriterien gibt“, meint Dirk Fischer.
Kommunen müssen prüfen und Schließungen anordnen
Die Stadt Böblingen teilt mit, dass von 21 Spielhallen nur eine nicht von der 500-Meter-Regel betroffen ist. Die Stadt geht davon aus, dass „nach jetziger Rechtslage künftig nur noch vier Spielhallen betrieben werden dürfen. Die Auswahlverfahren laufen derzeit noch.“ Gianluca Biela, stellvertretender Pressesprecher, sagt im Hinblick auf die Lizenzvergabe: „Die Auswahlverfahren sollen zeitnah durchgeführt werden. Abgelehnte Spielhallen werden geschlossen, sie erhalten in der Regel Abwicklungsfristen. Da damit zu rechnen ist, dass gegen Ablehnungen Rechtsmittel eingelegt werden, können sich Schließungen verzögern.“
Bastian Junkermann, kommissarischer Pressesprecher der Stadt Sindelfingen, erklärt im selben Kontext: „Von der genannten 500-Meter-Regelung sind alle 15 Spielhallen betroffen. Zwei der 15 könnten nach aktuellem Stand ihren Betrieb fortführen.“ Aber auch hier laufen Gerichtsverfahren und mit dem Verwaltungsgerichtsurteil ist eine schnelle Schließung erst mal vom Tisch.
Die Spielhallenbetreiber und der Automatenverband sehen die Novellierung kritisch. Sie weisen vor allem auf die wirtschaftlichen Konsequenzen hin. Die Befürchtung: Etwa 80 Prozent der Spielhallen müssten ihren Betrieb einstellen. Etwa 8000 Arbeitsplätze wären davon betroffen, so der Verband. Dirk Fischer, kritisiert die „Vehemenz“ und „Radikalität“ des Gesetzes. Er fürchtet, dass sich einige Spieler bei einer Schließung von einem Großteil der Einrichtungen von der „Legalität in die Illegalität“ bewegen könnten: „Wenn das Angebot verschwindet, wird der Spieler dorthin gehen, wo er Geräte findet. Das kann in Hinterzimmern von Imbissen oder Shisha-Bars sein, ohne soziale Kontrolle und ohne Spielerschutz durch die Geräte selbst.“
Suchtexperten sprechen sich für strenge Regulierungen aus
Den Spielerschutz sehen Experten der Suchtberatung am besten gewahrt, wenn das Spielangebot drastisch reduziert wird. Uwe Zehr, Leiter der Suchthilfezentren im Kreis Böblingen und Mitglied der Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg, weiß aus der täglichen Arbeit mit Suchtkranken, dass diese begrüßen, wenn weniger Spielgelegenheiten da sind: „Der erste Corona-Shutdown hat uns gezeigt, dass viele pathologische Spieler froh darüber waren, dass die Casinos geschlossen waren. Jede Hemmschwelle ist aus Sicht der Suchterkrankten hilfreich.“
Uwe Zehr befürwortet eine Reduktion des Angebots für das sogenannte „kleine Spiel“, also für das Zocken an Spielautomaten, bei denen besonders Menschen mit einer Sucht „ihr Geld versenken und den Automaten immer weiter füttern“. Laut dem Drogen- und Suchtbericht 2019 sind in Baden-Württemberg etwa 22 300 Menschen „problematische“ Spieler, weitere 25 000 gelten als „pathologische“ Spieler. Die Auswirkungen eines pathologischen Spielverhaltens können verheerend sein. „Wir wissen, dass die Sucht der Spieler nicht nur deren Alltag und persönliche Finanzen betrifft, sie schadet oft der ganzen Familie, da das Geld der Familie verzockt wird und zwischenmenschliche Beziehungen leiden“, erläutert Zehr. Neben der Verringerung der Spielhallen und des Automatenangebots wünscht sich der Leiter des Sindelfinger Suchthilfezentrums eine Anpassung der Betriebslizenzen abhängig von der Einwohnerzahl einer Kommune, zudem eine gemeinsame Sperrdatei, bei der sich Spieler für alle Einrichtungen sperren lassen können sowie längere Schließzeiten und stärkere Zutrittskontrollen.
Die Spielhallenbetreiber hoffen nach dem Verwaltungsgerichtsurteil vom Mittwoch jetzt auf einen Kompromiss der Landesregierung. „Regulierung ja, aber nicht zu dem Ausmaße“ wie Grün-Schwarz es vorgesehen hat: Dirk Fischer hält es für möglich, dass es zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten kommen könnte. Statt einer Durchsetzung des Glücksspielstaatsvertrags zugunsten von pathologischen Spielern droht nun eine Hängepartie. Betreiber freuen sich über eine weitere Schonfrist, für viele problematische Casinobesucher geht der Weg zunächst wie gehabt weiter: Zocken und die Kontrolle behalten oder verzocken und verlieren.