Geht es nach Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD), sollen Frauen vermehrt in Führungspositionen kommen – auch in der Verwaltung. Foto: dpa

Landkreis- und Städtetag wehren sich gegen das geplante grün-rote Frauengleichstellungsgesetz. Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) will die 35 Landkreise sowie Städte ab 50 000 Einwohnern in Baden-Württemberg gesetzlich zur Bestellung von hauptamtlichen Frauengleichstellungsbeauftragten verpflichten.

Stuttgart - Landkreis- und Städtetag wehren sich gegen das geplante grün-rote Frauengleichstellungsgesetz. Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) will die 35 Landkreise sowie Städte ab 50 000 Einwohnern in Baden-Württemberg gesetzlich zur Bestellung von hauptamtlichen Frauengleichstellungsbeauftragten verpflichten. Insbesondere die weitgehenden Rechte der Beauftragten bei Personalentscheidungen und die unklare Finanzierungsfrage verärgern die Kommunen.

Stefanie Hinz, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des baden-württembergischen Städtetages, ist bereits angesichts der Eckpunkte des Gesetzes skeptisch. Legen etwa die Frauenbeauftragten Einspruch bei einer Beförderung ein, muss sich die zuständige Dienststelle innerhalb von zwei Wochen äußern. Tut sie dies nicht, wird die Beförderung ausgesetzt. Dies greife in die kommunale Selbstverwaltungshoheit ein, sagte Hinz den Stuttgarter Nachrichten. Ähnlich äußert sich Christa Heilemann vom Landkreistag.

Auch die Frage der Finanzierung beschäftigt die Kommunen. „Dass es eine strukturelle Mehrbelastung geben könnte, sehen wir kritisch“, sagt Hinz und fordert einen entsprechenden Ausgleich durch das Land.

Das Sozialministerium zeigt sich in einem Teilbereich kompromissbereit. Für die Kosten der Tätigkeiten der Frauenbeauftragten gegenüber der Öffentlichkeit könnte möglicherweise das Land zahlen. In diesem Fall sind für 2015 und 2016 jeweils 2,5 Millionen Euro veranschlagt, so das Finanzministerium. Für die restlichen Kosten müssen nach derzeitiger Planung die Kommunen aufkommen.

Christa Heilemann betont, dass das bestehende Chancengleichheitsgesetz bereits zahlreiche Ansätze zur Gleichberechtigung biete. 15 Landkreise verfügen derzeit über hauptamtliche Frauenbeauftragte.