Wenn das Gesetz für lesbische Paare kommt, würden beide Frauen Mutter heißen. Foto: dpa/Fabian Strauch

Lesbische Paare sollen nach den Plänen des Bundesjustizministeriums bei der Geburt eines Kindes gleichgestellt werden. Der Abschnitt zur Mutterschaft soll um einen Absatz erweitert werden.

Berlin - Das Bundesjustizministerium will lesbische Paare bei der Geburt eines Kindes gleichstellen. Dazu soll im Bürgerlichen Gesetzbuch der Abschnitt zur Mutterschaft um einen Absatz erweitert werden: „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz eins verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat.“ Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitagsausgabe) darüber berichtet. In Absatz 1 heißt es altbekannt: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“

Der Gesetzentwurf soll dem Bericht zufolge in der Regierung abgestimmt werden. Kommt das Gesetz, würden beide Frauen Mutter heißen. Das ist nach Angaben der Zeitung zum Beispiel in den Niederlanden oder in Finnland bereits der Fall. Ein Adoptionsverfahren durchlaufen zu müssen, auch wenn es ein Wunschkind sei, „das wird von lesbischen Paaren zu Recht als diskriminierend empfunden“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) der Zeitung, „eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen.“

Auch die Vorgängerin von Lambrecht, Katarina Barley, hatte sich bereits an einer ähnlichen Reform versucht. Die Partnerin der Frau, die ein Kind zur Welt bringt, soll automatisch als „Mit-Mutter“ mit allen Rechten und Pflichten anerkannt werden, hieß es in einem Entwurf, den das Justizministerium im Frühjahr 2019 in Berlin veröffentlichte. Von einer „Mit-Mutterschaft“ ist bei der neuen Gesetzreform nicht mehr die Rede.