Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt sich mit der Elternschaft eines lesbischen Ehepaares. (Archivbild) Foto: dpa/Uli Deck

Sollen im Fall der einjährigen Paula rechtlich zwei Mütter in die Geburtsurkunde eingetragen werden? Das Oberlandesgericht Celle hat den Fall an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwiesen.

Celle - Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat einen Fall zur Anerkennung von zwei Müttern an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwiesen. Die Richter halten es für verfassungswidrig, dass es im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragrafen zur Elternschaft keine Regelung für ein verheiratetes Frauen-Paar gibt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. In Karlsruhe müsse nun eine konkrete Normenkontrolle erfolgen. Das OLG Celle setzte das Verfahren aus. Es sollte eigentlich entscheiden, ob die einjährige Paula rechtlich zwei Mütter hat und diese in die Geburtsurkunde einzutragen sind.

Gesa Teichert-Akkermann (45) hatte das Mädchen im Februar 2020 nach einer anonymen Keimzellenspende zur Welt gebracht. Ihre langjährige Partnerin Verena Akkermann (48) könnte nach derzeitiger Rechtslage nur über eine Stiefkindadoption als Mutter anerkannt werden. Nach Überzeugung des 21. Zivilsenats verletzt dies ihr verfassungsrechtlich geschütztes Elternrecht sowie das Grundrecht des betroffenen Kindes auf Gewährleistung von Pflege und Erziehung durch seine Eltern.

„Dass der Fall von Familie Akkermann nach Karlsruhe kommt, ist ein bedeutender Etappen-Sieg im Kampf um die Gleichberechtigung von Regenbogenfamilien“, sagte die Rechtsanwältin des Paares, Lucy Chebout. Auch andere queere Familien haben Gerichtsverfahren angestrengt. Dem OLG-Sprecher zufolge handelt es sich um die erste konkrete Normenkontrolle im Fall eines gleichgeschlechtlichen Paares beim Bundesverfassungsgericht (Az. 21 UF 146/20).