Der halb fertige Gewa-Tower ragt aus der Fellbacher Bebauung heraus. Foto: Dirk Herrmann

Die Versammlung der Anleihegläubiger vom insolventen Gewa-Tower, dem halb fertigen Wohnhochhaus in Fellbach, endete am Dienstag ohne Beschlüsse, aber hoffnungsvoll. Zwei Übernahmeangebote wurden vorgestellt.

Fellbach - Ohne Beschlüsse ging am Dienstag die Gläubigerversammlung der insolventen Gewa 5 to 1 GmbH und Co. KG zu Ende. Der vorläufige Insolvenzverwalter Ilkin Bananyarli berichtete gegenüber der Presse und mit sehr allgemeinen Worten und ohne viele Details zu nennen: „Die heutige Versammlung verlief sehr konstruktiv. Ich bin nach wie vor sehr optimistisch, dass wir eine Lösung für den Wohnturm erzielen werden.“

Dies unterschlägt nach Angaben von Versammlungsteilnehmern, dass einige Redner auf der von 20 bis 30 Geldanlegern besuchten Veranstaltung heftige Kritik an den von Bananyarli vorgelegten zwei Absichtserklärungen zur Übernahme des Gewa-Towers übten. Angebote von Investoren in Höhe von 15 Millionen oder 13,5 Millionen Euro, wie sie zur Rede stehen, haben die Anleihegläubiger als eine Zumutung empfunden. Denn es sind schon mindestens 35 Millionen Euro für den Rohbau und den jetzigen Ausbauzustand investiert worden. Das Angebot der Investoren bedeutet im Ergebnis, dass die Anleihegläubiger je nach Ausgestaltung der Verträge nur noch 40 Prozent ihrer Geldanlage zurückerhalten würden.

Vorläufiger Insolvenzverwalter will den Turm an einen Investor verkaufen

Laut seinem Pressebericht hält der vorläufige Insolvenzverwalter und Sanierungsexperte Bananyarli allerdings an dem Investorenmodell fest, wie es in zwei unterschiedlichen so genannten Letters of Intent zum Ausdruck kommt. Er sagt: „In den vergangenen Wochen habe ich sehr gute Gespräche mit den interessierten Investoren geführt. Das ist eine gute Basis, um eine Investorenlösung zu realisieren.“ Es müssten allerdings noch einige Aspekte der unverbindlichen Angebote konkretisiert werden. „Daran werden wir in den nächsten Wochen arbeiten“, sagt der Rechtsanwalt. Bevor es zu einem Vertragsabschluss mit einem Investor kommt, müssen die Anleihegläubiger ihre Zustimmung erteilen. Eine weitere Versammlung oder eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren stehen daher noch bevor.

Details zu den Verhandlungen darf der Verwalter öffentlich nicht bekannt geben, da die Parteien Vertraulichkeitserklärungen unterzeichnet haben. Nicht alle Anleihegläubiger fühlen sich an ein derartiges Schweigegelübde gebunden. So dringt aus der nur aktuellen Anleihebesitzern offenen Veranstaltung heraus, dass der in oberen Stockwerken ohne Wände dastehende Gewa-Tower zwar den Winter ohne Schäden überstanden hat und nach Ansicht des Architekten Jörg Wolf in einem exzellenten Zustand ist. Es bedarf aber noch mindestens 22 Millionen Euro, um ihn fertig zu bauen. Weitere vier Millionen Euro kostet es, auch das Hotel fertigzustellen.

Gedankenspiele um die Gründung einer Genossenschaft

Anleihegläubiger spielen deshalb auch den Gedanken durch, den Turm über Nachschüsse der Anleger, eine Kapitalerhöhung bei der Gewa-Projektgesellschaft oder über die Gründung einer Genossenschaft selbst fertigzubauen oder dies einem beauftragten neuen Projektträger zu ermöglichen. Wie realistisch dies ist, lässt sich noch nicht absehen. Doch müssten fast alle der geschätzt 400 bis 500 Anleihegläubiger dabei mitziehen, angesichts ungewisser Aussichten über den Verkauf weiterer hochpreisiger Wohnungen selbst ins Risiko zu gehen.

Solche Überlegungen fußen auch auf den in Anlegerkreisen nach wie vor vorhandenen Hoffnungen, von der Gewa-Geschäftsführung, dem Generalunternehmer Baresel GmbH, dem Treuhänder aus der Firmengruppe Rödl und Partner und anderen wegen als kritisch angesehener Transaktionen noch erfolgreich Schadenersatz fordern zu können. Um das Projekt neu zu starten, wäre, wie aus der Sitzung berichtet wird, angeblich nur eine Vorlaufzeit von vier bis sechs Wochen und eine Bauzeit von insgesamt elf bis zwölf Monaten nötig.

Kritik kam in der Versammlung mehrfach an der Rolle des Treuhänders Ralf Ellerbrok, der in den Bedingungen der Gewa-Anleihe zum Gläubigervertreter bestimmt worden ist, auf. Er wird als gleichzeitiger Vertreter der Anleihebesitzer und der Wohnungskäufer in einem Interessenkonflikt gesehen. Rechtsanwalt Ellerbrok weigerte sich zurückzutreten und kann nur in einer künftigen Anleihegläubigerversammlung ersetzt werden.

Projektgesellschaft im vorläufigen Insolvenzverfahren