Mit einer Insulinspritze soll der Ehemann einer Polizistin, umgebracht werden. Eine Kollegin hilft ihr dabei, über Whatsapp tauschen sich die Frauen monatelang aus. Vor dem Tübinger Landgericht sind am Montag die Plädoyers in dem ungewöhnlichen Prozess gehalten worden, am Freitag folgt das Urteil. Foto: dpa/Tom Weller

Zwei Polizistinnen stehen wegen versuchten Mordes vor dem Tübinger Landgericht. Der Staatsanwalt fordert lebenslang für die 40-Jährige, die ihren Mann mit Insulin töten wollte. Sie sei alles andere als ein kaltblütiges Monster, sagt ihre Verteidigerin.

Tübingen - Es fing mit Witzen über den nervenden Ehemann und flapsigen Bemerkungen über Männer im Allgemeinen an – und endete mit einem Mordversuch im vergangenen Februar. Über Whatsapp haben zwei Polizistinnen ausgeheckt, wie sie mit einer Insulinspritze den Mann der 40-jährigen Angeklagten in der Reutlinger Wohnung umbringen können. „Ich will den Psychopathen aus meinem Leben haben, er ist wie sein Vater“, schreibt sie im Chat an ihre 42-jährige Freundin und klagt über Eheprobleme und Erniedrigungen im Alltag. „Ich brauche deine Hilfe, sonst schlage ich ihm den Schädel ein.“

Im voll besetzten Saal des Tübinger Landgerichts müssen sich die beiden Frauen für ihre Taten verantworten. Von einem „durchdachten und perfekten Plan“ spricht der Staatsanwalt in seinem Plädoyer und hält es für „ein Wunder“, dass das Opfer nicht gestorben sei. Das Leben des 52-jährigen Kriminalkommissars habe an einem seidenen Faden gehangen. „Das war eine solch denkbar knappe Vollendungsnähe der Tat, wie ich sie in meiner Praxis so noch nie erlebt habe“, zeigt sich der Staatsanwalt schockiert.

Erst habe die beschuldigte Ehefrau ihrem Mann ein Beruhigungsmittel verabreicht, das sie unter dem Vorwand besorgt habe, sie brauche es für ihren Hund. „Dann mischte sie mehrfach ein Schmerzmittel einem Saft bei“, so der Staatsanwalt – wohl wissend, dass ihr Mann das Medikament nicht vertrage. Und voller Heimtücke habe sie eine Insulinspritze, die sie per Dienstpost von ihrer Kollegin aus Esslingen erhalten hatte, als vom Arzt verordnete Vitaminspritze ausgegeben. Insgesamt habe sie ihrem Mann drei Milliliter Insulin verabreicht – eine tödliche Dosis.

Mit Klarsichtfolie habe sie ihren Mann ersticken wollen

Doch damit nicht genug: „Sie drückte ihm Klarsichtfolie aufs Gesicht“, führt der Staatsanwalt aus und berichtet, dass die Angeklagte am Tatmorgen, dem 17. Februar, das Stichwort „ersticken“ gegoogelt habe. Nur weil der Sohn in das Zimmer gekommen sei und auch die Tochter gequengelt habe, dass man einen Notarzt rufen solle, habe die 40-Jährige ihr Vorhaben nicht vollenden können. Gerade noch rechtzeitig wurden die Rettungssanitäter alarmiert. Die Angeklagte habe eine lebenslange Freiheitsstrafe verdient, betont der Staatsanwalt. Für die Komplizin, die das Insulin auf den Weg gebracht und somit Beihilfe zum Mord geleistet haben soll, fordert er sieben Jahre.

Auffällig unbeteiligt verfolgt die Reutlinger Polizistin den Prozess. Sie versteckt ihr Gesicht hinter ihren langen, braunen Haaren, sie sitzt gebeugt, hat den Blick gesenkt. Ihre Verteidigerin spricht von einem tragischen Familiendrama und enormem psychischem Druck, dem die 40-Jährige in der Ehe ausgesetzt gewesen sei. Sie habe Entlastung im Alkohol gesucht und Suizidversuche unternommen.

„Es handelt sich nicht um ein kaltblütiges Monster, sondern um eine Frau, die sich aus tiefster Verzweiflung ins Unglück gestürzt hat.“ Sie sei getrieben gewesen von der Angst, bei einer Trennung aufgrund der Alkoholprobleme das Sorgerecht zu verlieren. Sie habe ungeöffnete Rechnungen im Wäschekeller versteckt und das Zeugnis des Sohnes gefälscht, um zu verheimlichen, dass der Sohn nicht versetzt wurde. Auch die Zwangspfändung einer Steuerschuld habe angestanden, ohne dass es der Ehemann gewusst habe. „Das primäre Ziel war nicht die Tötung des Mannes, sondern die Flucht aus der Realität“, betont die Verteidigerin und plädiert für eine mildere Strafe.

Die Freundin sitzt mit verheulten Augen und Taschentuch im Gerichtssaal

Sichtlich aufgelöst sitzt die Komplizin im Gerichtssaal. Sie ist das Gegenteil ihrer Freundin: emotional, über Stunden weinend, tröstende Blicke den Angehörigen im Publikum zuwerfend. Ihre Verteidigerin spricht davon, dass sie von der Reutlinger Polizistin manipuliert worden sei, dass sie durch deren Schilderungen geglaubt habe, die Ehe des Polizistenpaars sei eine einzige Hölle gewesen. Ihre Mandantin sei ein pflichtbewusster und hilfsbereiter Mensch, sie habe versucht, ihrer Kollegin Lösungswege aufzuzeigen, etwa den Auszug aus der Wohnung oder die Suche nach therapeutischer Hilfe – aber ohne Erfolg. „Sie hat alles verloren, sie wird nie wieder in ihrem Beruf arbeiten können“, betont die Verteidigerin und fordert eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Tübinger Schwurgerichtskammer wird ihr Urteil am Freitag bekannt geben.