Um eines der 111 Autos ist nun ein erbitterter Rechtsstreit entbrannt Foto: Krombacher Brauerei

Wem gehört das Auto, das bei einem Kronkorken-Gewinnspiel gewonnen wurde? Eine Clique hat da unterschiedliche Auffassungen – und trifft sich nun vor Gericht.

Arnsberg - Viele Freundschaften zerbrechen an Alkohol, doch diese Freundschaft zerbrach an einem Kronkorken. Es geht um ein Gewinnspiel einer Brauerei, das demnächst ein Nachspiel vor Gericht haben wird. Im Frühjahr 2015 hatte ein Mann aus dem sauerländischen Schmallenberg dabei ein Auto gewonnen. Den Kronkorken mit dem Gewinn hatte er bei einem Wochenend-Trip seiner Clique zum Edersee entdeckt. Aber eine Frau aus der Gruppe erhebt eigene Ansprüche auf den Wagen.

Im Februar 2017 sind die beiden wieder mit demselben Ziel unterwegs. Statt zum Edersee geht es dann aber zum Landgericht in Arnsberg, wo eine Zivilrichterin den Streit verhandelt. Denn die Dame hat geklagt. „So etwas haben wir noch nicht gehabt“, sagt Gerichtssprecher Johannes Kamp. Es sei ein idealer Fall, um ihn Jurastudenten in einer Prüfung vorzusetzen. Denn die Rechtslage erscheint äußerst verzwickt.

Während vier der Wochenend-Ausflügler mit dem Motorrad anreisten, kaufte der fünfte mit dem Auto an einer Tankstelle zwei Kästen Bier. Als die Clique am Abend gemütlich zusammensaß, habe der jetzt beklagte Mann das Auto-Symbol auf der Innenseite eines achtlos auf den Tisch geworfenen Kronkorkens entdeckt, sagte der Gerichtssprecher. Die Flasche habe zwar ein anderer Mitfahrer für ihn geöffnet, aber für ihn sei klar gewesen: Das ist sein Gewinn.

Auch die Brauerei ist überrascht von dem Rechtsstreit

Nach Auskunft des Gerichtes schildert er auch, dass den anderen dies wohl ebenso klar gewesen sei. Denn: „Es habe keine gemeinsame Freude gegeben. Vielmehr sei der gemeinsame Umtrunk am Abend nicht mehr gemütlich, sondern sehr schnell beendet gewesen, weil seine Mitfahrer offensichtlich neidisch auf den Gewinn gewesen wären“, zitierte ein Gerichtssprecher aus der Argumentation des Beklagten.

Die Krombacher Brauerei übergab dann einen von insgesamt 111 in dem Gewinnspiel ausgelobten Audi A3 Sportback an den jungen Mann aus Schmallenberg. „Für uns ist der der Gewinner, der den Kronkorken besitzt“, sagt Brauereisprecher Franz-Josef Weihrauch. Er gehe davon aus, dass sich die Beteiligten im Zweifelsfall einigen, wer der Gewinner ist. Dass so etwas nun vor Gericht geklärt werden muss, überraschte Weihrauch: „Wir haben uns im Vorfeld darüber keine Gedanken gemacht.“

Offensichtlich machte sich eine Mitfahrerin aber reichlich Gedanken. Sie fordert jetzt ein Fünftel des Gewinns, klagt auf 5736 Euro. Sie argumentiert laut Gerichtssprecher Kamp in ihrer Zivilklage, dass die Freunde vor der Fahrt faktisch eine gemeinsame GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gebildet hätten, und zwar „mit dem Zweck eines Umtrunkes“. Schließlich habe man vereinbart, alle Kosten zu teilen.

Der Kronkorken-Fall ist Dorfgespräch

Das sei dann auch wirklich geschehen, sagte Kamp. Vor der Rückfahrt seien alle Ausgaben für die Ferienwohnung, Essen und Getränke addiert und durch fünf geteilt worden. Selbst das Pfand für die auf der Hinfahrt gekauften Bierkästen sei dabei berücksichtigt worden.

Ob das Gericht der Argumentation der Klägerin deshalb folge, sei offen, sagte Kamp. Gänzlich abwegig scheint deren Sichtweise dem Gerichtssprecher nicht. „Es ist nur die Frage, inwieweit man solche rechtlichen Konstrukte auf ganz normale Lebenssituationen übertragen kann.“

Weder die Klägerin noch der Auto-Gewinner oder ihre Anwälte wollten sich vor der Verhandlung zu dem Rechtsstreit äußern. Im Schmallenberger Ortsteil Oberkirchen, aus dem der Autogewinner stammt, ist das umstrittene Kronkorken-Mobil allerdings Dorfgespräch.