Der wegen Bestechung Angeklagte erschien nicht vor dem Stuttgarter Landgericht – der Prozessbeginn musste verschoben werden. (Symbolfoto) Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Der Prozess um gefälschte KfZ-Zulassungen wird verschoben.

Es sollte der letzte Prozess im Zusammenhang mit den gefälschten Kfz-Zulassungen in den Zulassungsstellen Böblingen und Leonberg werden – doch zumindest an diesem Mittwoch fand er nicht statt. Der Angeklagte, Mitglied einer Autohändler-Familie, gegen die schon vier Urteile ergangen ist, und der sich am Landgericht Stuttgart wegen gewerbsmäßiger Bestechung verantworten muss, erschien zum Prozessbeginn nicht und war auch von einer Streife des Polizeireviers Böblingen an seinem Wohnort nicht anzutreffen. „Auch die Nachbarn wussten offenbar nicht, wo er sich derzeit aufhält“, erklärte die Vorsitzende Richterin Verena Alexander. Rechtsanwalt Achim Wizemann, einer der Verteidiger des Angeklagten, erklärte, er habe heute Morgen vergeblich versucht, seinen Mandanten telefonisch zu erreichen und habe schon seit einiger Zeit keinen Kontakt mehr mit ihm gehabt.

 

Der Staatsanwalt beantragte daraufhin, einen Haftbefehl aus dem Jahr 2023, der zwischenzeitlich aufgehoben worden war, wieder in Vollzug zu setzen und regte an, diesen als internationalen Haftbefehl auszugestalten, da der Verdacht bestehe, dass sich der Angeklagte im Ausland aufhält. Richterin Alexander vertagte den Prozessbeginn anschließend auf den 19. März, der schon länger als zweiter Verhandlungstag geplant war. Ob der Prozess, für den insgesamt zwölf Verhandlungstage bis Ende Juni geplant sind, dann beginnen kann, hängt davon ab, ob der Angeklagte bis dahin gefunden wird. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste der Prozess zu einem späteren Zeitpunkt neu terminiert werden.