Ziel des Bebauungsplans ist es, die Ansiedlung von Diskotheken und Spielhallen im Möhringer Teil des Gewerbegebiets Vaihingen-Möhringen zu verhindern. Foto: Kai Müller

Der Bebauungsplan Wallgraben-Ost II hat eine weitere Hürde genommen.

Stuttgart-Möhringen - Der Bebauungsplan Wallgraben-Ost II hat eine weitere Hürde genommen. Ohne große Diskussion stimmten jüngst die Stadträte in der Sitzung des Umwelt- und Technikausschusses für den sogenannten Auslegungsbeschluss. Der Geltungsbereichs des Bebauungsplan reicht von der Straße Am Wallgraben bis zur Nord-Süd-Straße. Ziel des Plans ist es, die weitere Ansiedlung von Diskotheken und Spielhallen im Möhringer Teil des Gewerbegebiets Vaihingen-Möhringen zu verhindern. Zudem soll auch der Einzelhandel in den Ortsmitte gestärkt werden. Will heißen: nur zwischen der Schockenriedstraße und der Breitwiesenstraße sind Einzelhandelsgeschäfte erlaubt. Diese dürfen aber nur Waren anbieten, die es nicht in den Läden im Ortskern gibt. Der Bezirksbeirat hat dem Bebauungsplan in seiner jüngsten Sitzung ebenfalls zugestimmt.