Ein Gebäude in einem Gewerbegebiet in Fellbach darf nun doch nicht als Asylbewerberunterkunft genutzt werden. (Symbolbild) Foto: dpa

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Gebäude in Fellbach nicht als Asylbewerberunterkunft genutzt werden darf. Die Pläne widersprechen dem Bebauungsplan.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Gebäude in Fellbach nicht als Asylbewerberunterkunft genutzt werden darf. Die Pläne widersprechen dem Bebauungsplan.

Fellbach/Mannheim - Ein Gebäude in einem Gewerbegebiet in Fellbach (Rems-Murr-Kreis) darf nun doch nicht als Asylbewerberunterkunft genutzt werden. Die Pläne widersprächen dem Bebauungsplan, der das Gewerbegebiet als Pufferzone zwischen einem Industriegebiet und einem Wohngebiet vorsehe, erklärte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss vom Dienstag. Die Entscheidung ist unanfechtbar (8 S 2350/13). Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Lage zuvor anders beurteilt. Der VGH in Mannheim setzt mit seiner Entscheidung einen Schlusspunkt unter einen jahrelangen Streit.

Zuvor hatte es ein langes Hin und Her zwischen Gerichten, Regierungspräsidium Stuttgart und der Stadt Fellbach gegeben: Die Stadt hatte 2012 erlaubt, dass in dem Gebäude Flüchtlinge untergebracht werden dürfen. Nachbarn gingen mit Eilanträgen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart vergeblich dagegen vor. Der VGH kassierte diesen Beschluss jedoch und entschied, die Nutzung des Gebäudes für Asylbewerber dürfe vorerst nicht vollzogen werden.

Als das Regierungspräsidium eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes erteilte, forderte Fellbach von dem Stuttgarter Gericht, den Beschluss abzuändern - mit Erfolg. Der VGH bezeichnete die nachträgliche Befreiung vom Bebauungsplan nun als rechtswidrig.