Beim Westbahnhof ist die Zukunft des Baumarkts noch ungewiss Foto: Peter Petsch

Zum Schutz der Läden im Stuttgarter Westen soll der Spielraum für Einzelhandel im Gewerbegebiet unter dem Birkenkopf kleiner werden. Wie, das erläutert Städtebaubürgermeister Matthias Hahn (SPD) an diesem Dienstag dem Technik-Ausschuss des Gemeinderats.

Stuttgart - Zum Schutz der Läden im Stuttgarter Westen soll der Spielraum für Einzelhandel im Gewerbegebiet unter dem Birkenkopf kleiner werden – damit keine Kaufkraft vom Zentrum an den Rand des Stadtbezirks abfließt. In diesem Sinne will Städtebaubürgermeister Matthias Hahn (SPD) an diesem Dienstag dem Technik-Ausschuss des Gemeinderats eine Kursänderung auf dem Weg zu einem neuen Bebauungsplan vorschlagen. Dazu präsentiert er ein entsprechendes Papier – zunächst in nichtöffentlicher Sitzung. Am 18. Februar soll es – öffentlich – beschlossen werden.

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans läuft seit Jahren. Nun will die Verwaltung die Schrauben für den Einzelhandel aber stärker anziehen. Jetzt soll nicht nur neuer zentrenrelevanter Einzelhandel komplett ausgeschlossen werden; nun will man einige Teilgebiete ganz gegen Einzelhandel wappnen. Und dort, wo ein fürs Zentrum nicht relevanter Handel erlaubt sein soll, soll er sich auf höchstens 350 Quadratmetern abspielen dürfen. Die mit dem Zentrum konkurrierenden Randsortimente, die in der sogenannten Stuttgarter Liste benannt sind, sollen maximal drei Prozent der Verkaufsfläche belegen dürfen. Dabei geht es um Dinge wie Lampen, Elektrokleingeräte, Papierwaren und Nahrungsmittel.

Diese Operation birgt Zündstoff, denn just in einem Teilgebiet will die Botnanger Unternehmensgruppe Widerker als Eigentümerin einen Obi-Baumarkt ansiedeln. Dort existiert zwar schon ein anderer, kleinerer Baumarkt, und die Stadtverwaltung will an der Stelle künftigen Einzelhandel auch gar nicht komplett verbieten. Allerdings gibt es bei den Nachbarn und im Rathaus den Verdacht, dass Obi am Ende sein übliches Sortiment anbieten möchte – und die Ortslagen des Stuttgarter Westens erheblich betroffen wären.

Die Kunde vom Obi-Projekt brachte letzten Herbst zahlreiche Gewerbetreibende auf die Palme – und die Verwaltung in Erklärungsnot. Hinter verschlossenen Türen gestand sie, dass wegen eines Personalwechsels intern nicht alles glatt gelaufen sei. Eine der Ungereimtheiten: Der jetzige City-Baumarkt, der sich eher an Handwerker richtet, hätte selbst gern erweitert, war aber streng behandelt worden. Um maximal 800 Quadratmeter sollte er erweitern dürfen. Das Unternehmen Widerker plant mit Obi jedoch 5000 Quadratmeter – fünfmal so viel, wie der City-Baumarkt heute hat. Dennoch lehnte die Verwaltung nicht rundherum ab.

Die Gewerbetreibenden taten sich zu einer Interessengemeinschaft zusammen. Sie prophezeien, dass das labile, am Nadelöhr einer Eisenbahnbrücke hängende Verkehrssystem endgültig kollabieren werde. Ihr Anwalt Steffen Waitzmann hielt der Verwaltung eine Fehleinschätzung der Rechtslage vor. Die Stadträte im Technik-Ausschuss bekundeten danach im Herbst unisono, dass man den großen Baumarkt nicht wolle. Doch Hahn, heißt es, sei nicht sicher gewesen, dass man die Obi-Ansiedlung noch stoppen kann. Damals kam auch zur Sprache, dass der Stadt bei der Anfrage noch ein anderer Plan avisiert worden sein soll: mit mehr Freiflächen und dem Versprechen, dass das Sortiment nur zu 3,5 Prozent aus den für Ortszentren relevanten Produkten bestehen werde. Diese Begrenzung der Fläche für Produkte des täglichen Bedarfs auf 3,5 Prozent rief Hahn noch im Herbst als eiserne Maxime aus. Es gebe keine Ausnahme.

Mit der neuen Vorlage, meinen manche Stadträte, wolle Hahn die Position der Stadt besser unterfüttern angesichts der zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten mit diversen Beteiligten. Der Gemeinderat wolle den Großbaumarkt nicht, sagte ein Ausschussmitglied. Das gelte auch für einen Obi mit nur 3,5 Prozent Verkaufsfläche für Produkte von der Stuttgarter Liste. Denn: „Wer sollte und könnte das laufend und auch wirksam kontrollieren?“ Schlauer will man sein, wenn Hahn die Vorlage präsentiert hat, die mit einem Wort das Obi-Projekt konkret anspricht, und er im mündlichen Teil sich auch zum Baumarkt geäußert hat.

Auf Klarheit warten auch die Interessengemeinschaft und ihr Anwalt. Man warte, wie die Verwaltung sich zum Antrag für das Obi-Projekt und den Einwendungen äußere, sagt Steffen Waitzmann. Nicht nur wegen des zu befürchtenden Sortiments, sondern auch wegen der sich verschärfenden Verkehrsverhältnisse halte man das Projekt für nicht genehmigungsfähig. Großflächiger Einzelhandel sei in so einem Gebiet nicht zulässig. Notfalls will man klagen.

Die Verwaltung sieht manches immer noch anders. An der Kreuzung vor der Bahnbrücke sollen die Fahrbeziehungen neu geregelt werden. Das habe man schon lange angepeilt, sagt Sven Matis, Pressesprecher der Stadt. Die Änderung führe dazu, dass außer den bisher durchschnittlich 6500 Fahrzeugen pro 16 Stunden weitere 3250 fahren könnten – Obi gebe die Zahl der vom Baumarkt verursachten Fahrten mit 850 pro Tag an. Die Verwaltung meine weiterhin, dass großflächiger Einzelhandel zulässig sei, wenn nur wenig davon zentrumsrelevant ist, sagte Matis..