Das Urteil des Rottweiler Landgerichts hat vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand gehabt. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Ein bekannter Geschäftsmann liegt tot in seinem Haus in Nordstetten beim Horb. Die Spur führt zu zwei Syrern. Doch vom Gericht bekommen sie überraschend milde Urteile. Jetzt wird das Strafverfahren neu aufgerollt.

Rottweil/Horb - Drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines 57-jährigen Geschäftsmannes aus Horb wird der Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Täter neu aufgerollt. Den aus Syrien stammenden Männern drohen bei der am 16. November beginnenden Hauptverhandlung vor dem Rottweiler Landgericht nun doch noch Verurteilungen wegen Mordes und damit deutlich längere Haftstrafen. In einem ersten Prozess waren die beiden Anfang Januar 2020 lediglich wegen räuberischer Erpressung zu sechs beziehungsweise viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden (AZ: 20 Js 14035/18 1 Ks).

Das Gericht hatte damals offengelassen, welcher der beiden Männer den Geschäftsmann tatsächlich erdrosselt habe. Im Zweifel müsse zugunsten beider angenommen werden, dass es der jeweils andere gewesen sei, erklärte das Gericht. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil nun auf und verwies den Fall zurück an eine andere Rottweiler Schwurgerichtskammer (AZ: 1 StR 286/20). Beide vom Gericht erwogenen Tatvarianten enthielten Denkfehler und Widersprüche. Das Gericht hätte deshalb „eine nahe liegende dritte Geschehensvariante in den Blick nehmen“ müssen, rügte der BGH.

Die Bundesrichter werden deutlich

Was die obersten Bundesrichter meinen, äußerten sie ungewohnt deutlich: Es sei zu prüfen, ob die beiden heute 30 und 35 Jahre alten Angeklagten vielleicht auch gemeinschaftlich beschlossen hätten, ihr Opfer zu töten. Zudem, so der BGH, sei auch eine Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge denkbar.

Das Opfer und der inzwischen 30-jährige Hauptangeklagte kannten sich gut. Der Geschäftsmann hatte sich in der Flüchtlingshilfe engagiert und galt als Mentor und väterlicher Freund des 30-Jährigen. Kurz vor der Tat soll es aber Ärger gegeben haben. Der 30-Jährige soll deshalb den Entschluss gefasst haben, den Geschäftsmann in seinem Haus auszurauben. Um nicht erkannt zu werden, soll er den 35-jährigen Mitangeklagten vorgeschickt haben. Doch der Plan flog auf. Am Ende war der 57-Jährige tot.