Der Asylbewerber hat keinen Reisepass – das macht eine Abschiebung fast unmöglich. Foto: dpa

Der Iraker, der sein Bett im Obdachlosen-Asyl abgefackelt und später damit gedroht hat, einer Rathaus-Mitarbeiterin aus Fellbach die Kehle durchzuschneiden, soll abgeschoben werden. Das ist aber nicht einfach.

Fellbach - Der 39-jährige Iraker, der sein Bett im Obdachlosenasyl in der Bruckstraße abgefackelt hat und später gedroht hat, einer Mitarbeiterin des Rathauses die Kehle durchzuschneiden, ist zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt worden. Oberbürgermeisterin Gabriele Zull missbilligt diese Tat: „Wir werden alle Mittel ausschöpfen, um eine Abschiebung des Mannes zu erreichen“, sagte sie direkt nach dem Vorfall im November vergangenen Jahres.

Eine Abschiebung ist nur mit Reisepapieren möglich

Doch das ist gar nicht so einfach, denn eine Abschiebung ist nur mit Reisepapieren möglich – und die hat der Iraker nicht. „Dass Flüchtlinge keinen Pass besitzen, kommt leider häufiger vor“, sagt Klaus Auer, der Fellbacher Polizeichef. Dies bringe viele bürokratische Hindernisse mit sich, etwa, dass selbst straffällig gewordene Asylbewerber nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können.

Als nächster Schritt müsse geschaut werden, so Auer, dass man den Iraker bei der zuständigen Botschaft vorführt, damit diese die Identität des Mannes bestätigt und ihn als eigenen Staatsbürger anerkennt. Für den Polizeichef war jene fahrlässige Brandstiftung in der Bruckstraße, die einen Sachschaden von rund 12 000 Euro verursacht hat, alles andere als ein Kavaliersdelikt: „Um auf eine vermeintlich schlechte Unterkunft hinzuweisen, ist das nicht der feine Stil.“

Oberbürgermeisterin Zull schaltet das Innenministerium ein

Gabriele Zull sieht dies ebenso: „Auch der Prozess hat gezeigt, dass dieser Mensch nicht willens ist, sich bei uns zu integrieren und wohl auch in Zukunft unsere Gastfreundschaft missbrauchen würde.“ Die Oberbürgermeisterin hatte sich seinerzeit in der Angelegenheit an das Innenministerium des Landes gewandt. Der dortige Sonderstab „gefährliche Ausländer“ hat sich des Falls angenommen. „Uns wurde versichert, dass sich das Land und die zuständigen Stellen des Bundes um eine Rückführung des Mannes in den Irak bemühen.“ Der Asylbewerber musste sich vor Gericht wegen fahrlässiger schwerer Brandstiftung, Hausfriedensbruch, versuchter Körperverletzung und Störung des öffentlichen Friedens verantworten. Um gegen gefährliche Ausländer vorzugehen, hat der Innenminister Thomas Strobl (CDU) Anfang des Jahres den Sonderstab gegen gefährliche Ausländer eingerichtet. Ziel sei es, den Aufenthalt dieser Menschen in Deutschland zu beenden.

Das Konzept ist bundesweit bislang einmalig. Das Gremium mit Experten aus dem Ministerium hat hauptsächlich Mehrfach- und Intensivstraftäter, Gefährder, Ausländer mit besonderem Gefahrenpotenzial und Ausländer, die bewusst und gewollt gegen Regeln eines geordneten Zusammenlebens verstoßen, im Blick.