Das Amtsgericht Ludwigsburg hat drei Mitglieder der Straßengang United Tribuns wegen Körperverletzung verurteilt.
Ludwigsburg - Drei Mitglieder der Straßenbande United Tribuns sind am Dienstag vom Amtsgericht Ludwigsburg wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung bestraft worden: Ein 24-Jähriger muss für eineinhalb Jahre ins Gefängnis, die 21 und 23 Jahre alten Mitangeklagten bekamen Bewährung. Die drei mussten sich wegen einer Schlägerei am 29. März im McDonald-Restaurant an der Ludwigsburger Wilhelmstraße verantworten. Der Staatsanwalt hatte Haftstrafen von sechs bis neunzehn Monaten beantragt.
Die drei Verteidiger plädierten auf Freispruch oder zumindest „auf eine milde Beurteilung“. Denn nach der Aussage des Anwalts André Wallmüller hätte die Auseinandersetzung in dem Fast-Food-Lokal auch „genau umgekehrt ausgehen“ können. Dann nämlich, wenn die Angeklagten verletzt worden wären und nicht deren Widersacher. „Dann wären sie die Geschädigten gewesen“, so der Verteidiger. Auch die späteren Opfer seien „keine Unschuldslämmer“ gewesen, die nichts mit der Fehde zwischen den verfeindeten Banden United Tribuns und Stuttgarter Kurden zu tun hätten. Auch wenn sie an jenem Abend keine Kutten getragen hätten, so seien sie doch als Sympathisanten der Stuttgarter Kurden zu betrachten – zu diesem Schluss kam auch das Schöffengericht.
Prellungen und blutige Blessuren
Die Geschädigten, die Prellungen und blutige Blessuren davongetragen hatten, seien „schön blöd“ gewesen, meinte der Verteidiger Torsten Timm. „Warum gingen sie denn in die Höhle des Löwen?“ Der Burgerladen war an dem Abend von einer Polizeihundertschaft umzingelt und überall tummelten sich United Tribuns. Diese waren von überallher nach Stuttgart gekommen, weil sie sich durch ein Video, das die Stuttgarter Kurden ins Internet gestellt hatten, beleidigt fühlten. Als die Polizei sie aus Stuttgart vertrieben hatte, kamen sie nach Ludwigsburg, wo sie ebenfalls von der Polizei in Schach gehalten wurden. „Die beiden vermeintlich Geschädigten tragen jedenfalls eine erhebliche Mitschuld“, so Timm.
Zumindest der Anfang der Prügelei ist von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden. „Das Video ist schlecht“, sagte Verteidiger Timm. Da es keine Tonspur gebe, könne man nur deuten, was in welcher Absicht gesprochen worden sei, bevor die Streithähne aufeinander losgegangen seien. Die Staatsanwaltschaft aber habe viel in die Aufnahmen hineininterpretiert und „wild konstruiert“, um den Angeklagten Vorsatz unterstellen zu können, kritisierte der Verteidiger.
Langes Vorstrafenregister
Der Staatsanwalt hatte auf die Körpersprache der Beteiligten verwiesen. Es brauche keinen Ton, um zu erkennen, dass die Aggression von den United Tribuns ausgegangen sei. Im übrigen zeigten die Bilder, dass die drei Angeklagten „volle Kanne rein gegangen sind. Das war keine Wirtshausschlägerei“, sagte er. Es sei gar nicht nötig, den Nachweis einer Verabredung zur Schlägerei zu führen, meinte Richter Karl-Friedrich Engelbrecht: „Nachdem einer von ihnen angefangen hat, haben die anderen beiden mitgewirkt.“ Die Angeklagten hätten die Prügelei angefangen.
Da der 24-Jährige aus Düsseldorf erst im Januar zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war und sein Vorstrafenregister lang ist, lehnte das Schöffengericht eine weitere Bewährung für ihn ab. Die beiden Mitangeklagten dagegen sind zu 18 und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.