Wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung sind am Landgericht Stuttgart zwei junge Männer zu Jugendstrafen verurteilt worden. Die beiden haben in einer S-Bahn zwischen Schorndorf und Remshalden-Geradstetten einen 25-jährigen Stuttgarter übel zugerichtet.

Schorndorf - Wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung sind am Landgericht Stuttgart zwei junge Männer zu Jugendstrafen verurteilt worden. Die beiden sind in der Nacht zum 22. September 2013 in einer S-Bahn zwischen Schorndorf und Remshalden-Geradstetten (Rems-Murr-Kreis) über einen 25 Jahre alten Studenten aus Stuttgart hergefallen, verprügelten ihn und fügten ihm eine schwere Kopfverletzung zu, unter deren Folgen er bis heute leidet. Der 21 Jahre alte Haupttäter aus Waiblingen muss für vier Jahre hinter Gitter. Der 19 Jahre alte Mittäter, der ebenfalls im Remstal wohnt, erhielt eine anderthalbjährige Jugendstrafe auf Bewährung. Er muss zudem 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen.

 

Ursprünglich lautete die Anklage auf versuchten Totschlag. Doch die Richter konnten keine zwingende Tötungsabsicht der beiden Männer erkennen. Unter anderem sei nicht nachgewiesen worden, dass die Täter das Opfer mit so heftigen Tritten malträtiert hätten, dass sie mit dem Tod des 25-Jährigen hätten rechnen müssen. „Wie auch der Rechtsmediziner sagte, blieb es schlicht dem Zufall überlassen, wie schwer das Opfer verletzt wurde“, resümierte der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Wenzler.

Der 25-Jährige war frühmorgens in der S-Bahn auf der Heimfahrt nach Stuttgart gewesen. Dabei nickte er beim Lesen ein. Das beobachtete eine Clique junger Leute, zu der auch der 19- und der 21-Jährige zählten. Die Gruppe bewarf den 25-Jährigen mit Papierkügelchen und weckte ihn so. Daraufhin schlug der Student einem der jungen Leute die Brille von der Nase. Deshalb fielen der 19- und der 21-Jährige über den Studenten her. Der jüngere verpasste dem Stuttgarter einen Faustschlag ins Gesicht, so dass dieser ohnmächtig zu Boden ging. Danach traten beide Täter dem Opfer jeweils mindestens zwei- bis dreimal gegen den Oberkörper und den Kopf. Danach verließen sie die Bahn. Gefasst wurden sie erst drei Monate später. Der Student erlitt einen Augenhöhlenbruch und ein schweres Hämatom am Auge. Bis heute plagen ihn immer wieder Kopfschmerzen. Eine Gesichtshälfte ist fast taub. Lange Zeit traute sich der 25-Jährige nicht mehr, mit der S-Bahn zu fahren.

Beide Täter sind bereits wegen Gewaltdelikten mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Der 21-Jährige war bei der Attacke in der S-Bahn auf Bewährung. Daher floss eine zweijährige Jugendstrafe in die Gesamtstrafe von vier Jahren ein.