Auch im Kreis Göppingen sei häusliche Gewalt (Symbolbild) nach wie vor ein großes Thema, sagt die Leiterin des Göppinger Frauenhauses. Die Dunkelziffer sei enorm. Foto: Maja Hitij​

Für die Leiterin des Frauenhauses in Göppingen reichen die geplanten Änderungen beim Scheidungsrecht nicht aus. Sie fordert auch „ein sensibleres Umgangsrecht“.​

Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant Änderungen beim Scheidungsrecht, wenn es zu häuslicher Gewalt kam. Angedacht ist, dass sich Betroffene sofort scheiden lassen können, ohne das übliche Trennungsjahr abwarten zu müssen. Außerdem sollen sie das Recht erhalten, den Ort für das Gerichtsverfahren wählen zu können, um sich vor dem Ex-Partner zu schützen. Hintergrund ist, dass das Verfahren bisher in der Regel am „Ort des gewöhnlichen Aufenthalts“ stattfindet, wodurch der aktuelle Wohnort bekannt werden kann und die Opfer in Gefahr geraten können.​

 

„Die geplanten Neuerungen bei häuslicher Gewalt finde ich im Grunde gut“, sagt Beate Simon, Leiterin des Frauenhauses in Göppingen. Sie wisse von etlichen Frauen, denen „so viel Schlimmes“ passiert und für die es deshalb schwierig sei, noch ein weiteres Jahr verheiratet zu sein. Allerdings vergehe in der Regel eine gewisse Zeit, „bis man beim Anwalt war und einen Gerichtstermin hat“ – sprich: Ganz so schnell werde eine Scheidung trotzdem nicht vonstattengehen, konstatiert Simon.​

Simon: Mit dem Umgangsrecht müsste sensibler umgegangen werden

Obwohl sie grundsätzlich die angedachten Änderungen beim Scheidungsrecht begrüßt, hätte sie eine andere „erste Forderung“ gehabt, betont sie. Ihrer Meinung nach sollte mit dem Umgangsrecht sensibler umgegangen werden; dieses regelt den persönlichen Kontakt zwischen Kind und Eltern. Denn für die Leiterin des Frauenhauses ist es unverständlich, dass ein Gewalttäter (in der Regel handle es sich dabei um Männer in Ehen und Beziehungen) „ganz schnell den Umgang mit den Kindern bekommt und die Frau dazu gezwungen wird, dadurch Kontakt mit ihm zu haben“.

Wenn eine Mutter Gewalt erfahren habe, bedeute dies auch eine Gefährdung des Kindeswohls, hebt Simon hervor. „Und die verursacht der Täter. Er ist dafür verantwortlich.“ Dass dann ein Vater, obwohl er häusliche Gewalt ausgeübt habe, beim Jugendamt Umgang mit den Kindern beantrage und diesen erhalte, ist für Simon schwer nachvollziehbar. „Die Frau muss es ertragen und den Umgang organisieren.“ Der Täter bestehe sofort auf seine Vaterrechte, „obwohl er auch Vaterpflichten hat“, ergänzt Simon und gibt zu bedenken: „Viele drücken sich vor dem Unterhalt.“

Psychische Gewalt deutlich schwieriger nachzuweisen

Die Bundesjustizministerin plant darüber hinaus, dass Familiengerichte bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt genauer hinschauen und geeignete Schritte anordnen sollen. Doch Simon weiß, dass es für Betroffene oft nicht einfach sei, die häusliche Gewalt vor Gericht zweifelsfrei nachweisen zu können. „In einigen Fällen gab es aber bereits einen Polizeieinsatz. Wenn die Polizei ins Haus kam, ist dies dokumentiert“, ergänzt Simon. Offensichtlich sei die Lage außerdem, wenn es Verletzungen wie Würgemale gebe – auch wenn der Täter behaupte, die Frau sei die Treppe runtergefallen.​

Schwieriger nachzuweisen sei indes psychische Gewalt. „Manchmal werden Drohungen per WhatsApp oder E-Mail ausgesprochen. Vielleicht gibt es auch Zeugen wie Nachbarn“, sagt Simon. Allerdings weiß sie aus Erfahrung, dass sich viele mögliche Zeugen „lieber raushalten“. Wenn es zu Beleidigungen und Erniedrigungen kam und es keine Belege oder Zeugen gibt, „steht Aussage gegen Aussage – dann muss ein Richter ein Gefühl für den Fall kriegen.“​ Die Frauenhausleiterin warnt generell davor, den Opfern nicht zu glauben. Denn vielen ergehe es so, dass das Umfeld ihnen keinen Glauben schenke. Den Tätern gelinge es oft, nach außen hin einen sehr guten Eindruck zu vermitteln – obwohl sie „zuhause Täter sind“.​ Für die betroffenen Frauen sei körperliche Gewalt schon schlimm genug; „aber viele sagen, dass die psychische Belastung noch viel schlimmer ist“. Die Angst der Frauen, dass ihnen nicht geglaubt wird, sei groß. „Das kann man nicht politisch regeln, sondern nur gesellschaftlich, indem alle mehr hinschauen und achtsamer sind.“​ Insgesamt sei häusliche Gewalt auch im Kreis Göppingen nach wie vor ein Thema, und es seien alle Gesellschaftsschichten betroffen. „Die Dunkelziffer ist enorm“, weiß Simon. Das Ganze sei sehr schambesetzt: „Oft schämen sich leider die Opfer – und nicht die Täter.“​

Scheidungsrecht bei häuslicher Gewalt

Entwurf
 Die Pläne der Bundesjustizministerin, die das Scheidungsrecht im Fall von häuslicher Gewalt ändern möchte, befinden sich aktuell im Entwurfsstadium, sagt Jörg Munz, Richter und Pressereferent am Geislinger Amtsgericht. Es gehe um zwei unterschiedliche Verfahren: zum einen um das Kindschaftsrecht und zum anderen um das familiengerichtliche Verfahren. Beide Gesetzentwürfe hätten „die Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt zum Ziel und sollen dabei in besonderem Maße dem Kindeswohl Rechnung tragen und die Rechtsstellung von Kindern stärken“, beschreibt Richter Munz das Leitmotiv.

BGB
 Neu sei außerdem, dass der Begriff häusliche Gewalt erstmals ins BGB aufgenommen und definiert werden soll. Demnach bezeichne häusliche Gewalt „alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt (…)“. Verwiesen wird im Referentenentwurf auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, dazu gehöre auch psychische Gewalt.