Es ist der erste Prozess in einer Reihe von rund 40 zur 1.-Mai-Demo 2024. Der Angeklagte sieht darin ein politisches Verfahren gegen die Bewegung.
Eine Bewährungsstrafe ist es geworden. Aber: „Es ist eine Bewährung, bei der ich Bedenken habe“, sagte die Richterin am Montag am Stuttgarter Amtsgericht. Dort musste sich ein 40-jähriger Mann verantworten, der am 1. Mai 2024 an Ausschreitungen bei der „Revolutionären Mai-Demo“ beteiligt gewesen sein soll. Für die Tatvorwürfe des Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Beamte und Beleidigung setzte die Richterin ein Strafmaß von zehn beziehungsweise zwei Monaten fest. Zusammengezogen mit einer bereits vom Amtsgericht verhängten Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten wurde das Urteil auf ein Jahr und zehn Monate festgelegt. Der Prozess ist der erste von rund 40 zu dem Tag, die nun das Amtsgericht beschäftigen.
Polizisten als Zeugen vor Gericht
Am 1. Mai 2024 zog die Demo vom Karlsplatz los, und der Aufzug kam nicht weit. Bereits an der Tübinger Straße musste sie stoppen. Denn Vertreter der Stadt als Versammlungsbehörde und die Polizei hatten Verstöße gegen Auflagen festgestellt. So hatte die Stadt im Vorfeld untersagt, dass Banner länger als 1,50 Meter ausgerollt werden dürften. Mehrere Polizisten sagten am Montag als Zeugen aus, dass schon an der Querspange längere Transparente ausgerollt worden seien – und verknotet. Zugleich seien diese an der Seite des vorderen Teils des Demozugs hochgehalten worden. „Wagenburgartig“ nannte das der Einsatzleiter. Von einem Lautsprecherwagen seien zudem Beutel mit Gegenständen verteilt worden. Die Transparente sollten nach Ansicht der Polizei eine Art Sichtschutz bieten – eventuell falls Straftaten aus der Menge heraus begangen würden. „Wir haben den Zug gestoppt – nur um das zu beenden“, so der Einsatzleiter. Hätten die Teilnehmenden die Transparente gesenkt und auseinandergeknotet, hätten sie weiterziehen können. Weil sie nicht einwilligten, löste die Stadt die Versammlung auf. Eine Spontandemo gegen den Polizeieinsatz fand stattdessen gleich anschließend in der Nähe statt.
Taten sie aber nicht, schilderten die acht Beamtinnen und Beamten im Zeugenstand. Stattdessen sei die Menge auf die Polizei zu gerannt. „Es war einer meiner ersten Einsätze, ich hatte richtig Angst“, sagte eine Polizeihauptmeisterin. Auch einem erfahrener Beamter sagte, er habe überlegt, was passieren würde, wenn er stürze und die Menge über ihn renne. Er erlitt eine Verletzung am Daumen, noch heute sei die Stelle dick.
Die Rolle des Angeklagten beziehungsweise die Vorwürfe der Ermittelnden: Er soll an den Zügeln eines Polizeipferdes gezogen haben und dazwischengegangen sein, als Transparente beschlagnahmt werden sollten. Außerdem soll er den Einsatzleiter mit „Sie sind das Letzte, das Allerletzte“ beleidigt haben, als ein Gespräch über den weiteren Verlauf nicht in seinem Sinne verlief.
Polizeipferde im Einsatz: Tiere werden verletzt
Der Reiter des Pferdes bestätigte den Vorwurf. Er habe sein Pferd jedoch weiterhin im Griff gehabt und es sei dabei nicht verletzt worden. Die vier Pferde wurden reingeschickt, um die Spitze des Demozugs auf Abstand zu halten von der Polizeikette, auf die sie losgegangen sein soll. Die Einsatzkräfte seien massiv zurückgedrängt worden, gegen Polizeifahrzeuge. Die Pferde seien bei dem Einsatz verletzt worden. Allerdings nicht durch Attacken, sondern weil sie auf dem Asphalt ausrutschten.
Die Polizei reagierte mit Schlagstöcken und Pfefferspray. Ein Assistent des Einsatzleiters ließ die Fahrzeuge wegfahren, damit die Situation entspannter wurde. Der Einsatzleiter wurde im Zeugenstand deutlich: „Das kam alles völlig aus dem Nichts. Die Kette stand nur, um den Zug kurz anzuhalten. Diese Aggressivität habe ich so bei Demos noch nicht erlebt – und ich mache das ja auch schon seit ein paar Jahren“, sagte er über das Verhalten der Gruppe an der Spitze des Demozugs. Die Polizei habe „robust“ reagiert. „Aber die Ursache für die polizeiliche Gewaltanwendung waren nicht die Länge der Banner, sondern die Angriffe auf die Polizisten.“
Die Richterin wertete die Handlungen des Angeklagten als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch. Sie sah die Vorwürfe der Anklage bestätigt. Die Polizei habe den Aufzug gestoppt, um die Lage zu klären – damit die Demo ohne Vermummung und Einhüllen mit Bannern weitergehen könnte. Die Beamtinnen und Beamten als Zeugen hätten keinen Belastungseifer gezeigt – einer sagte sogar, er habe den Eindruck gehabt, der Angeklagte wolle vermitteln. Jedoch habe man auf dem Video gesehen, dass er „von einem Beamten zum anderen gerannt“ und damit Unruhe erzeugt, nicht geschlichtet.
„Dieser Prozess ist ein politischer und Ausdruck der Klassenjustiz“
Statt sich zu den Vorwürfen zu äußern, verlas der Angeklagte ein Statement: „Dieser Prozess ist ein politischer und Ausdruck der Klassenjustiz gegen die revolutionäre Linke“, sagte er. Der Polizeieinsatz sein ein „Angriff auf die Kundgebung“ gewesen. Mit dem Prozess gegen ihn und 40 weiteren zu dem Tag noch ausstehenden Verfahren solle die Polizeigewalt „nachträglich legitimiert werden“. Man habe die Demo nicht laufen lassen wollen. Er erkenne in Deutschland einen „institutionellen Rechtsruck“, bei dem auch die Polizei mitmache. In diesem Sinne habe man mit acht Beamtinnen und Beamten „Täter als Zeugen“ gehört. Die Richterin nannte das in ihrer Urteilsbegründung ein „sehr verdrehtes Bild“.
Bei dem Angeklagten sah sie „eine schnelle Rückfallzeit“ sagte die Richterin mit Blick auf die 19 Einträge im Zentralregister. Darunter waren neben Widerstand und Schwarzfahren auch mehrere Fälle von Körperverletzung: Der 40-Jährige wurde unter anderem verurteilt, weil er am Rande einer „Querdenker“-Demo daran beteiligte politisch rechts einzuordnende Teilnehmende zusammen mit anderen verfolgt haben soll, in der Stadtbahn auf dem Weg zu einem Restaurant, und sie angegriffen haben soll.