Wasserräder oder Turbinen mit einer Leistung unter einem Megawatt sind Naturschützern in Behörden ein Dorn im Auge. Foto: Gottfried Stoppel

Eine EU-Wasserrichtlinie fordert die „Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen“. Deshalb sind Wasserräder oder Turbinen mit wenig Leistung bedroht – und damit auch Jahrhunderte alte Biotope, die in deren Stauwehren entstanden sind.

Freiburg - Die so genannte „kleine Wasserkraft“ hat es schwer. Wasserräder oder Turbinen mit einer Leistung unter einem Megawatt liefern zusammengenommen wenig Strom und sind verbeamteten Naturschützern in Landratsämtern und Regierungspräsidien ein Dorn im Auge. Sie beanstanden, dass Stauwehre an kleinen Flüssen oder Bächen die natürliche Fließrichtung von Gewässern stören. Neubauten gibt es kaum und bestehende Anlagen werden durch amtliche „Renaturierungsmaßnahmen“ eingeschränkt oder beseitigt.