Auf der Bauruine des Gewa-Towers hat ein Wanderfalke einen Platz für ein Nest gefunden. Foto: Michael Eick

Die Finanzierungsanleihe für das insolvente Wohnhochhaus Gewa-Tower in Fellbach wird bald fällig, aber einen Deal mit einem Investor über den Kauf der Bauruine, um sie fertig zu bauen, wird es nicht so schnell geben.

Fellbach - Der 24. März 2018 wird im Terminkalender manchen Anleihekäufers immer noch dick angestrichen sein. An diesem Tag sollten nicht nur die 66 Wohnungen des 107 Meter hohen Gewa-Towers in Fellbach samt des Business-Hotels an seinem Rand fertig gebaut und bezogen sein. Die Gewa-Chefs Mark und Michael Warbanoff hatten versprochen, nach vierjähriger Laufzeit genau an diesem Tag allen Anteilsbesitzern ihr Geld – insgesamt 35 Millionen Euro – samt Zinsen von 6,5 Prozent jährlich zurückzuzahlen.

Daraus wird nichts. Das drittgrößte Wohnhochhaus Deutschlands ist erst halb fertig: ein zugiger Betonklotz mit Fenstern nur in den unteren Stockwerken. Mehr als die Hälfte ihres Geldes können die Anleger schon abschreiben. Denn bisher vorliegende Angebote von Investoren, die das Betongerippe nach der Pleite der Gewa 5 to 1 GmbH und Co. KG erwerben und fertig bauen wollten, gingen von einem Schuldenschnitt oder Forderungsverzicht der Anleihegläubiger in Höhe von 60 Prozent und mehr aus: Das letzte bekannte Angebot des derzeit in Verhandlungen stehenden Investors lautet auf etwas mehr als 13 Millionen Euro für das Bauprojekt. Ausgegeben hat die Gewa aber bereits 35 Millionen Euro aus der Finanzierungsanleihe zuzüglich geschätzten 12 Millionen Euro aus den Baupreisraten der 43 Wohnungskäufer. Tower und Hotel sollten laut einem Immobilienbewertungsgutachten 66,5 Millionen Euro wert sein, wenn sie denn fertig sind.

Ein Investor steht weiter bereit

So niederschmetternd das alles klingt – der Vertreter der Anleihegläubiger, Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen von der Kanzlei MZS in Düsseldorf, gibt stattdessen Signale der Hoffnung. Zwar ist zum 24. März kein Deal und damit auch keine Rückzahlung zu erwarten, aber mit dem namentlich nicht bekannten Investor, bisher „Bieter No. 2“ genannt, verhandelt der vorläufige Insolvenzverwalter Ilkin Bananyarli schon seit einiger Zeit. Der Zeitraum, in dem diesem Kaufinteressenten exklusive Verhandlungen eingeräumt werden, ist vor kurzem bis zum 18. April verlängert worden. Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger versteht dies als Zeichen dafür, dass die Verhandlungen gründlich geführt werden. „Wir verhandeln weiter intensiv und konstruktiv“, sagt Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen. Auch mit allen Wohnungseigentümern zeichne sich eine Einigung ab. In einem Schreiben an die Anleihegläubiger betont der Rechtsanwalt, dass der Verkauf an den jetzigen Bieter nicht die einzig verbliebene Möglichkeit sei. Zum Stand der Verhandlungen will sich der vorläufige Insolvenzverwalter Ilkin Bananyarli nicht äußern. Für sein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gewa 5 to 1 GmbH und Co. KG hat die Endfälligkeit der Anleihe aber keine Auswirkung, sagt sein Sprecher. Die Anteile der Anleihe werden als Gläubigerforderung behandelt, die – teilweise – bedient werden, wenn sich durch Verkauf der Bauruine eine Insolvenzmasse ergibt und daher das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.

Die Gewa-Anleihe wird zum vorgesehenen Termin der Endfälligkeit, also zum 24. März, nicht von der Börse genommen, sondern weiterhin gehandelt und notiert. Dies hat der Anleihegläubigervertreter Gustav Meyer zu Schwabedissen so vereinbart, wie er jetzt auf Anfrage sagte: „Die Notierung der Anleihe ist weiterhin gewährleistet.“