Der halb fertige Gewa-Tower wird vielleicht eine Gläubigerversammlung beherbergen. Foto: Manfred Storck

Mit einem neuen Vertreter der Anleihegläubiger sollen die weiteren Verhandlungen um den insolventen Gewa-Tower in Fellbach Fahrt aufnehmen. In einer Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren soll er gewählt werden.

Fellbach - Eine Entscheidung über den Weiterbau des insolventen Gewa-Towers in Fellbach wird in der nächsten Versammlung der Anleihegläubiger noch nicht fallen, aber das Drängen namhafter Geldanleger, für ihre Gläubigergruppe einen eigenen Rechtsvertreter zu beauftragen, steht kurz vor dem Ziel. Bisher hatte diese Aufgabe die Rödl Treuhand Hamburg GmbH, die auch die Interessen der Wohnungskäufer vertritt und früher Zahlungen der jetzt insolventen Gewa zu überwachen hatte. Die Firma wird von einem Teil ihrer Aufgaben entbunden, sofern dieser Antrag bei der Abstimmung ohne Versammlung, also in einem schriftlichen Verfahren vom 26. Juli bis zum 28. Juli, eine Mehrheit der Stimmen erringt.

Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen soll das Insolvenzverfahren begleiten

Als neuer Vertreter, der nur der Gruppe der Anleihegläubiger verpflichtet ist, steht der Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen bereit. Wer für ihn votiert, stimmt auch gleichzeitig einem Vergütungsvertrag für seine Arbeit zu. Einen eigenen Vertreter zu bestellen, soll das Vertrauen der Anleihegläubiger stärken, dass ihre Interessen im Insolvenzverfahren um den drittgrößten Wohnturm Deutschlands vertreten sind.

Es gibt zwei konkurrierende Investoren, die das Hochhaus fertig bauen wollen

Auch die beiden konkurrierenden Investoren halten diese Neubesetzung für notwendig. Sie bieten mit gering unterschiedlichen Konzepten an, die Bauruine für 13,5 oder 15 Millionen Euro zu kaufen, um den halb fertigen Wohnturm mit aktualisierten Gesamtkosten von 63 Millionen Euro fertig zu bauen. Die Namen dieser möglichen Retter sind weiterhin noch nicht öffentlich bekannt. Deren Angebote gehen mit harten Schuldenschnitt für die Anleihebesitzer einher, in einem Fall in Höhe von 20 Millionen Euro, sodass die Anleihe insgesamt statt 35 nur noch 15 Millionen Euro wert ist. Ein Antrag, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Ilkin Bananyarli eine Vollmacht zum Vertragsschluss zu geben, wenn ein Investor einen Schuldenschnitt von weniger als 25 Prozent verlangt, steht nicht auf der Tagesordnung, weil der Vorschlag unrealistisch erscheint. Von Seiten der Investoren werden bis zu 60 Prozent vorgeschlagen.

Bei fehlender Beschlussfähigkeit folgen eine Gläubigerversammlung im Tower-Foyer

An der Abstimmung können alle Besitzer von Anteilen der von der Gewa 5 to 1 GmbH und Co. KG begebenen Finanzierungsanleihe dadurch teilnehmen, dass sie innerhalb des Zeitraums vom 26. Juli bis zum 28. Juli ihr Votum gegenüber der Rödl Treuhand schriftlich abgeben. Sollte diese Abstimmung im schriftlichen Verfahren nicht beschlussfähig sein, ruft die Rödl Treuhand vorsorglich eine zweiten Anleihegläubigerversammlung am 4. August, 13 Uhr, im Foyer des Gewa-Towers, Schorndorfer Straße 60 in Fellbach zusammen.