Ein Grund für Beschwerden: Foto: factum/Granville

Ein Anwohner versucht seit Jahren, Veranstaltungen in den beiden Gemeindehallen einzuschränken. Nun wurde ein neuer Höhepunkt erreicht.

Nufringen - Am Donnerstag hat die zuständige Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgerichts entschieden: Das Bürgerfest von Nufringen kann stattfinden. Es ist die Premiere der Veranstaltung, bei der die Vereine und örtlichen Einrichtungen von 14 bis 19 Uhr das Programm machen. Ein Anwohner wollte verhindern, dass auf dem Vorplatz und dem Parkplatz der Wiesengrundhalle Programm gemacht wird. Ein Luftballonstart soll dort stattfinden, außerdem präsentiert die Feuerwehr ihre Fahrzeuge an der Stelle, bietet Oldtimer-Rundfahrten an und die Jugendfeuerwehr Spiele für Kinder. Der Anwohner habe keinen Anspruch darauf, dass diese Außenaktivitäten zu unterlassen seien, befand das Verwaltungsgericht – und äußerte Zweifel daran, ob der Eilantrag zulässig war.

Rechtstreit endete mit einem Vergleich

Es ist nicht das erste Mal, dass der Anwohner vor das Verwaltungsgericht gezogen ist. Vor 13 Jahren hatte er bereits die Gemeindeverwaltung verklagt, der Streit endete im Jahr 2005 mit einem Vergleich. Dabei ging es vor allem um nächtlichen Lärm, der bei Veranstaltungen in dem Hallenkomplex in der Straße Im Wiesengrund entsteht. Seither müssen die Gemeinde oder die Mieter der Halle nach 22 Uhr Auflagen erfüllen, etwa die Oberlichter schließen, die Musikanlage leiser drehen, für Ordnung und Ruhe auf dem Parkplatz sorgen. „Der Antragsteller hat dort gebaut, als die beiden Hallen entstanden sind“, sagt Ulrike Binninger. Er hätte wissen müssen, was auf ihn zukomme, meint Nufringens Bürgermeisterin. Aus der Nachbarschaft kommen ansonsten keine Beschwerden.

Für Ruhe hat der Vergleich jedenfalls nicht gesorgt – auf beiden Seiten. Die Kommune hat einen privaten Sicherheitsdienst engagiert, der diese Auflagen überwacht. Bei jedem Fest wird ein Protokoll darüber angefertigt. „Aber das geht dem Antragsteller wohl nicht weit genug“, sagt Ulrike Binninger. Er würde immer wieder bestreiten, dass das Rathaus den Hallenmietern diese strengen Auflagen wirklich auferlegen würde. Mittlerweile ruft der Mann nachts auf dem Handy der Bürgermeisterin an, wenn er sich gestört fühlt – statt sich an die Polizei zu wenden.

Ein neuer Höhepunkt in der AuseinandersetzungNufringen eILANTRAG

Für Ulrike Binninger war der Eilantrag ein neuer Höhepunkt in dem Streit. Denn 95 Prozent der Programmpunkte würden in den Hallen stattfinden und das gesamte Bürgerfest sowieso nicht zu Ruhezeiten. Laut dem Verwaltungsgericht bietet der Vergleich über die Reduzierung des nächtlichen Veranstaltungslärms keine Grundlage dafür, Teile des Festes am Samstag zu verbieten. Dass Lärmgrenzen bei den geplanten Veranstaltungen, die in Entfernungen zwischen 93 und 130 Meter vom Haus des Antragsstellers stattfinden, „überschritten werden, drängt sich der Kammer nicht auf“, heißt es im Beschluss.

In Nufringen ist die Feierlaune durch den Streit getrübt. Früher hätten die Vereine in den Hallen große Feste wie Fasching gefeiert. „Irgendwann lassen sich Veranstaltungen nicht mehr praktikabel durchführen“, sagt Ulrike Binninger. Die Grenze dessen, was machbar sei, sei erreicht.

In Holzgerlingen hat die Stadtverwaltung eine Lösung für ein ähnliches Problem gefunden: Sie kaufte die Immobilie eines lärmempfindlichen Hallenanwohners.