Was war der Auslöser für den tödlichen Schlag? Angeklagter spricht von Beleidigungen durch sein späteres Opfer. Nachbarn berichten von wiederholten Streitigkeiten.
Der 31. August 2025 hätte der Tag sein können, an dem wieder Ruhe einkehrt in dem Mehrfamilienhaus in Stuttgart-Stammheim. Es war der Tag, an dem die Familie, die durch Lärm und Streitereien vom ersten Tag ihres Einzugs an im ruhigen Wohnviertel aufgefallen war, so legen es die Zeugenaussagen in dem Prozess vor dem Landgericht Stuttgart nah, endlich ausgezogen war.
Schon am Tag des Einzugs im Juni 2024 hatte es Ärger gegeben. Mit einem Transporter parkten sie eine Garage zu. Es wurde laut im Haus. Und sollte es in dem 15 Monate währenden Mietverhältnis auch bleiben. Einem Familienvater, der gegen halb zehn Uhr abends um Ruhe gebeten hatte, weil seine kleinen Kinder nicht schlafen konnten, soll einer der Söhne noch am Einzugstag gedroht haben, er solle ruhig sein, sonst steche er ihn ab. Vorfälle wie dieser sollen sich, so Zeugen, wiederholt haben.
Bei der Nachbarin geklingelt
Nur die Waschmaschine und ein Kinderwagen blieben beim Auszug zurück. Doch auch die wollte einer der drei erwachsenen Söhne zusammen mit einem Bekannten am 15. September endlich abholen. Und so kam es zu einer letzten Begegnung in der Waschküche, die tödlich endete. Wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge ist der 30-jährige Sohn der Familie angeklagt. Er klingelte an diesem Montag irgendwann nach 18 Uhr, so verliest es seine Anwältin in seinem Namen, bei einer der Hausbewohnerinnen. Die pensionierte Lehrerin wird später aussagen, er sei nach ihrem Öffnen im Eilschritt in die Tiefgarage gerannt. Sie habe daraufhin bei ihrem Wohnungsnachbarn geklingelt, um ihm mitzuteilen, dass die störende Waschmaschine nun endlich abgeholt werde.
„Warum ich das getan habe, frage ich mich täglich“, sagt sie, „und finde keine Antwort.“ Denn der 79-Jährige, der wiederholt mit Mitgliedern der Familie, einer Mutter mit drei erwachsenen Söhnen, aneinandergeraten war, ging sofort in die Waschküche. Was dort geschehen ist, kann er nicht mehr sagen. Er ist zwei Wochen nach dem tödlichen Schlag im Klinikum Stuttgart verstorben, den er vom Angeklagten verpasst bekam.
Rassistische Beleidigungen?
Dass es zu diesem Schlag gekommen ist, gibt der 30-Jährige in seiner von der Anwältin verlesenen Einlassung auch zu. Doch vorausgegangen sei dem ein „unmittelbar verbal aggressives“ Verhalten des Rentners, der ihn „Drecksau“ und „Scheißausländer“ genannt habe. Als er den Schmutz, der sich unter der Waschmaschine angesammelt habe, wegfegen wollte, habe der Mann ihn mit einem Besen auf den Hinterkopf geschlagen. Er habe ihm daraufhin einen Schlag ins Gesicht verpasst. Der 79-Jährige, den er für fit und nicht gebrechlich gehalten habe, sei darauf für ihn völlig unerwartet rückwärts gestürzt. Er habe aus dem Mund geblutet, die Augen aber offen gehabt und gesagt: „Hau ab“. Dieser Aufforderung sei ihr Mandant dann nachgekommen. Er sei von dem Geschehen „emotional erheblich belastet“. Tage nach dem Zwischenfall stellte er sich der Polizei. Das Anti-Aggressionstraining, das er als Bewährungsauflage einer alten Strafe eigentlich absolvieren sollte, hat er nie angetreten.
Sichtlich berührt ist auch die Wohnungsnachbarin des Getöteten. Sie hatte, kurz nachdem sie bei ihm geklingelt hatte, Schreie aus dem Keller gehört, die sie zweifelsfrei als die des ehemaligen Hausmitbewohners aus der Wohnung über der ihren erkannte. „Er hat sich immer angehört wie ein tobendes Kind“, erinnert sie sich. Diese Schreie hörte sie nun wieder, ließ alles stehen und liegen, um in die Waschküche zu eilen. Sie fand, so ihre Aussage, den Rentner am blutend am Boden liegend. Sie alarmiert eine weitere Nachbarin, die einen Notruf absetzt und noch ein zweites Mal bei der Notrufzentrale anruft, nachdem sie sieht, wie ernst die Lage ist. Danach ist die Nachbarin abwechselnd damit beschäftigt, draußen auf der Straße dem Notarzt den Weg zu weisen, das Garagentor, das sich immer wieder schließen will, offen zu halten und den Verletzten zu beruhigen. „Ich habe ihm die Hand gestreichelt“, sagt sie vor Gericht ebenfalls von ihren Erinnerungen sichtlich übermannt.
Freund hilft beim Abtransport
Der 57-jährige Bekannte der Familie, der die Waschmaschine mit dem Angeklagten abgeholt hat, berichtet vor Gericht von Beleidigungen durch den Rentner, der die Abholaktion genau beobachtet und begleitet habe. Als die Waschmaschine unter – wie er sich erinnert – ständigen Beschimpfungen in seinem Transporter verstaut war, ließ er den Angeklagten in der Tiefgarage zurück und fuhr weg, um die Waschmaschine abzutransportieren. Bei der Polizei hatte er noch gesagt, er habe den Angeklagten mitgenommen.
Vermieterin erleidet Nervenzusammenbruch
Die Vermieterin der Familie berichtet, sie habe ihre Mieter anfangs immer gegen die Vorwürfe der Nachbarschaft verteidigt. Bis sie Bilder von in den Garten geworfenen Zigarettenkippen und Windeln gesehen habe und es zu Mietrückständen und Streit über die Nebenkostenabrechnung gekommen sei. Ausländerfeindliche Beleidigungen durch den Rentner könne sie sich nicht vorstellen. Bei dem Thema sei sie empfindlich. Zu ihr, die auch türkische Wurzeln habe, sei er stets freundlich gewesen.
Auch sie macht sich Vorwürfe, die Wohnung an die Familie, die ihr zunächst sympathisch war, vermietet zu haben. Sie erlitt einen Nervenzusammenbruch, als die Mutter des Angeklagten sie nach dem Tod des Rentners beschuldigte, sie sei schuld, dass es zu der Konfrontation in der Waschküche gekommen sei, weil sie eine Frist zur Abholung der Waschmaschine gesetzt habe. Das habe sie nicht getan. Die Wohnung steht inzwischen zum Verkauf. Sie wolle dieses auch für sie emotional belastende Thema abschließen.