Das Sexgewerbe soll künftig stärker reguliert werden. Foto: dpa

Mehr Vorgaben, mehr Kontrollen, mehr Hilfen: Vom 1. Juli gilt das neue von Berlin beschlossene Prostituierten-Schutzgesetz. Es mehren sich die Zweifel, dass es rechtzeitig umgesetzt werden kann.

Stuttgart - Vom 1. Juli an soll ein neues Prostituierten-Schutzgesetz regulierend in den Wildwuchs der Armutsprostitution eingreifen. Ob die dafür zuständigen Behörden das Gesetz aber rechtzeitig umsetzen können, daran hegt man im Stuttgarter Gesundheitsamt inzwischen Zweifel. Noch immer habe das Land Baden-Württemberg die dafür nötigen Bestimmungen nicht vorgelegt, heißt es dort.

Sexgewerbe soll stärker reguliert werden

Das durch Zwangs- und Armutsprostitution vor allem osteuropäischer Frauen geprägte Sexgewerbe soll vom Sommer an stärker reguliert und kontrolliert werden. So sieht es das vom Bundesgesetzgeber beschlossene neue Prostituierten-Schutzgesetz vor. Ab Anfang Juli soll es für im Sexgeschäft tätige Frauen eine Anmeldepflicht geben und ein vorgeschriebenes Beratungsgespräch, bei dem Gesundheitsfragen ein wichtiges Thema sind. Bordellbetreiber werden dann ein Betriebskonzept vorlegen müssen, ihre persönliche Zuverlässigkeit wird geprüft, Kontrollen der Etablissements sind vorgesehen.

Das wird auch Folgen in Stuttgart haben. Hier sind laut der Statistik für das Jahr 2015 insgesamt 1400 Prostituierte tätig gewesen, davon fast 300 auf dem Straßenstrich, die anderen in insgesamt 165 „Rotlichtobjekten“. Im Milieu herrscht gespannte Erwartung, was die Neuerung bringt. „Wir haben schon Anfragen von Betreibern und von Frauen“, sagt Martin Priwitzer vom städtischen Gesundheitsamt. Antworten können er und seine Kollegen diesen aber derzeit nicht geben. „Wir hängen in der Luft“, sagt der Amtsarzt mit Blick auf das Land, das für die Ausführungsbestimmungen zuständig ist. „Das ist sehr ärgerlich“, erklärt Priwitzer.

Land arbeitet „mit Hochdruck“

Dabei sind in der kurzen noch verbleibenden Zeit keineswegs einfache Fragen zu klären. Das beginnt bei den Inhalten der vorgesehenen Beratung, wann eine Erlaubnis zu verweigern und was in diesem Fall dann zutun ist, welche Hilfen man anbietet. Nicht zuletzt wird die Frage sein, welche Ressourcen das Land bereitstellt für Kon-trollen und wie damit umzugehen ist, wenn ein Betrieb die Vorschriften nicht einhält, etwa weil die Zimmer nicht wie vorgeschrieben mit einem Notrufknopf ausgestattet und die Wohn- und Arbeitsbereiche nicht getrennt sind. Martin Priwitzer stellt dazu die Frage: „Kann der Laden dann einfach geschlossen werden?“

Beim Landessozialministerium heißt es, man arbeite „mit Hochdruck“ an den Umsetzungsrichtlinien, sagt die zuständige Pressesprecherin Anna Zaoralek. Fragen wie die nach der Gesundheitsberatung der Prostituierten seien auch bereits geklärt. Die Umsetzung des neues Gesetzes werde „termingerecht“ erfolgen können, versichert die Sprecherin.