Gesundheitsminister Jens Spahn (Archivbild) Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die Gesundheitsminister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben sich darauf verständigt, dass der Impfstoff Astrazeneca nur noch über 60-Jährigen geimpft wird. Zuvor hatte es erneut Kritik wegen möglicher Nebenwirkungen gegeben.

Berlin - Der Corona-Impfstoff von Astrazeneca soll nach einem Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern ab Mittwoch in der Regel nur noch für Menschen ab 60 Jahren eingesetzt werden. Unter 60-Jährige aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 sollen sich „nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung“ weiterhin damit impfen lassen können, wie aus dem Beschluss von Dienstagabend hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Zuvor hatte die Ständige Impfkommission (Stiko) eine entsprechende Altersbeschränkung für Astrazeneca empfohlen. Grundlage seien derzeit verfügbare Daten zum Auftreten „seltener, aber sehr schwerer thromboembolischer Nebenwirkungen“. Diese seien 4 bis 16 Tage nach der Impfung ganz überwiegend bei Personen im Alter unter 60 Jahren aufgetreten, teilte das beim Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelte Gremium mit. Dabei geht es um Auffälligkeiten mit Fällen von Blutgerinnseln (Thrombosen) in Hirnvenen in zeitlichem Zusammenhang zu Impfungen, die vor allem bei jüngeren Frauen gemeldet wurden.

Impfungen in Arztpraxen

Einige Bundesländer, Kommunen und Kliniken hatten Impfungen mit Astrazeneca bereits für unter 60-Jährige ausgesetzt. Laut dem Beschluss der Gesundheitsminister soll es den Ländern nun frei stehen, auch jetzt schon die 60-69-Jährigen für das Mittel von Astrazeneca mit in ihre Impfkampagnen einzubeziehen. „Dies gibt die Möglichkeit, diese besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden 3. Welle nun schneller zu impfen“, erläutern die Ressortchefs. Derzeit laufen generell Impfungen in den ersten beiden Prioritätsgruppen, zu denen - bezogen auf das Lebensalter - Menschen ab 70 Jahre gehören.

Wenn Menschen unter 60 sich gemeinsam mit einem impfenden Mediziner für Astrazeneca entscheiden, sollen diese Impfungen grundsätzlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen.