1839 Menschen in Baden-Württemberg sind bis Donnerstag an und mit Corona verstorben. Aber was heißt das genau? Foto: dpa/Peter Steffen

Das Landesgesundheitsamt korrigiert diese Woche gleich zweimal die Corona-Todesstatistik. Wer fällt überhaupt in diese Kategorie – und wer nicht?

Stuttgart - Viele Leser haben seit Ausbruch der Pandemie die Frage gestellt, welche Fälle eigentlich in die Corona-Verstorbenenstatistik einfließen. Die Antwort steht auf der Website des Robert-Koch-Instituts: Gezählt werden Fälle, „bei denen ein laborbestätiger Erregernachweis vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind“. Gleichwohl räumt das Institut ein, dass es „in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden ist, inwiefern die Infektion direkt zum Tode beigetragen hat“.

Deshalb werden sowohl unmittelbar an Covid-19 Verstorbene mitgezählt als auch solche, bei denen Vorerkrankungen vorliegen. Die dafür gebräuchliche Sprachformel ist „gestorben an“ und „gestorben mit“ Corona. Auch Tests nach dem Todeszeitpunkt sind bei Verdacht möglich. Dass der ab und an als Beispiel genannte Verkehrstote, der zufällig auch infiziert war, ebenfalls in die Statistik einfließt, ist demnach unwahrscheinlich.

Statistik nicht frisiert

Dennoch stellt sich an zwei aktuellen, konkreten Beispielen die Frage, welcher Todesfall wie gezählt wird. In der zurückliegenden Woche ist die Zahl der Corona-Todesfälle im Land erst auf 1839 gestiegen, dann lag sie wieder bei 1837. Allerdings wurde da keine Statistik frisiert, wie eine Nachfrage bei den Gesundheitsämtern Emmendingen und Konstanz ergab. Vielmehr lag bei den Verstorbenen ein nicht allzu lange zurückliegender positiver Corona-Test vor. Erst nachträglich wurden laut Sprechern der beiden Ämter neuere, negative Corona-Tests bekannt. Daher seien die Verstorbenen wieder aus der Statistik herausgenommen worden.

Im Falle der Konstanzer und Emmendinger Verstorbenen habe sich auch wegen der nachträglich bekannt gewordenen negativen Corona-Tests gezeigt, dass „kein Zusammenhang mit der zurückliegenden Infektion bestand“, so eine Sprecherin des Landesgesundheitsamts. Dieser Zusammenhang sei relevant dafür, ob jemand in die Statistik der an und mit Corona Verstorbenen einfließe oder nicht.

Das Gesundheitsamt entscheidet

Die Einzelfallentscheidung trifft das zuständige Gesundheitsamt. Es muss also beurteilen, ob eine erkannte Corona-Infektion– auch wenn sie schon Monate zurückliegt – den Tod begünstigt hat oder nicht. „Ein definiertes ‚Verfallsdatum’ für positive Corona-Tests gibt es nicht“, so die Sprecherin weiter.

Die Freude über die gute Nachricht von einer Woche ohne Corona-Verstorbenen währte am Mittwoch ohnehin nur kurz. Am Abend meldete das Landesgesundheitsamt Todesfall Nummer 1839: im Kreis Lörrach ist eine Person „im Zusammenhang mit dem Coronavirus“ verstorben, wie es in einer Pressemitteilung des Sozialministeriums heißt.