Künftig gibt es deutlich höhere Strafzuschläge bei einer Steuer-Selbstanzeige. Foto: dpa

Reuige Steuerbetrüger kommen bald nur mit höheren Strafzahlungen straffrei davon. Auch müssen sie sich über einen längeren Zeitraum offenbaren. Nach ihrer Einigung lautet die Botschaft der Länder-Finanzminister: Besser heute reinen Tisch machen als morgen.

Reuige Steuerbetrüger kommen bald nur mit höheren Strafzahlungen straffrei davon. Auch müssen sie sich über einen längeren Zeitraum offenbaren. Nach ihrer Einigung lautet die Botschaft der Länder-Finanzminister: Besser heute reinen Tisch machen als morgen.

Berlin - Für geständige Steuerbetrüger wird es künftig deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Vertreter der Länder und des Bundes einigten sich am Mittwoch über letzte offene Punkte, um Regeln für die umstrittene strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zu verschärfen.

Danach soll der Strafzuschlag auf die Steuerschuld in drei Stufen erhöht werden: Ab einer hinterzogenen Summe von 25 000 Euro sollen künftig 10 Prozent fällig werden, ab 100 000 Euro 15 Prozent und ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million Euro 20 Prozent. Bisher war ab einer Summe von 50 000 Euro ein Strafzuschlag von 5 Prozent zu zahlen - neben dem Verzugszins von 6 Prozent. Außerdem wird der Zeitraum, für den Angaben offengelegt werden müssen, von fünf auf zehn Jahre verlängert.

Die Finanzminister wollen die Verschärfung auf ihrer Jahreskonferenz Ende nächster Woche in Stralsund endgültig beschließen. Ein höherer Strafzuschlag war bis zuletzt der umstrittenste Punkt. Die SPD wollte ursprünglich sogar erreichen, dass die klassische Selbstanzeige nur noch bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 5000 Euro straffrei möglich ist. Bei größeren Summen sollte nur gegen Zuschlag von der Strafverfolgung abgesehen werden. Der Vorschlag aus Bayern, ab einer Hinterziehungssumme von einer Million Euro die strafbefreiende Selbstanzeige ganz abzuschaffen, sei vom Tisch, hieß es.

Auf Eckpunkte hatten sich die Länder schon Ende März verständigt. Zuletzt war die Zahl der Selbstanzeigen deutlich gestiegen - auch angesichts der geplanten strengeren Regeln mit höheren Zuschlägen und Hürden. Auslöser für die Debatte war auch der Steuerbetrug des früheren FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß. Nach bisherigen Plänen sollen die neuen Regeln vom kommenden Jahr an gelten.

Südwest-Finanzminister Schmid begrüßt die Verschärfung

„Das Gesamtpaket zur Verschärfung zur Selbstanzeige in Steuerstrafsachen steht“, sagte der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD). Dies sei ein guter Tag für alle ehrlichen Steuerzahler: „Denn mit der Verschärfung der Selbstanzeige zeigen wir, dass Steuerbetrug kein Kavaliersdelikt ist.“ Der hessische Ressortchef Thomas Schäfer (CDU) begrüßte den Kompromiss als eine sachorientierte Lösung: „Das Rechtsinstitut der Selbstanzeige bleibt bestehen und handhabbar.“

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) betonte, mit dem Einstieg ab 25 000 Euro sei es gelungen, einen nicht unerheblichen Teil geständiger Steuerhinterzieher mit einem Strafzuschlag zu belegen. Die Botschaft laute: „Wer sich steuerehrlich machen will, sollte dies besser heute als morgen tun.“ Es handele sich aber um einen Kompromiss. „Ich hätte mir ein noch deutlicheres Signal gegen Steuerhinterzieher vorstellen können.“

Ähnlich äußerte sich der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). „Letzter Aufruf: am besten noch in diesem Jahr reinen Tisch machen und spätestens ab jetzt alle Steuern ehrlich erklären.“

Zuvor hatten sich die Länder geeinigt, dass Steuerhinterzieher in allen Fällen Angaben für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren offenlegen müssen. Damit sei auch die umgehende Nachzahlung der hinterzogenen Steuern für den Zehn-Jahreszeitraum zwingend, um straffrei zu bleiben. Die Strafverfolgungsverjährung solle dazu auch bei einfacher Hinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt werden.