Vor allem im Gastgewerbe wird ein Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde abgelehnt. Foto: dpa/Axel Heimken

In den Streit um einen Mindestlohn von 15 Euro funkt womöglich der Europäische Gerichtshof hinein. Der Gewerkschaftsbund zeigt sich vom Plädoyer des Generalanwalts beim EuGH für eine Rücknahme der EU-Mindestlohnrichtlinie überrascht.

Sie ist das Kernargument des Gewerkschaftsbunds (DGB) im Streben nach einer gesetzlichen Untergrenze von 15 Euro pro Stunde: die EU-Mindestlohnrichtlinie. Demnach gelten Mindestlöhne als angemessen, wenn sie mindestens 60 Prozent des mittleren gesamtwirtschaftlichen Lohns von Vollzeitkräften (Medianlohn) entsprechen.