Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) hat dem Bundestag einen Vorschlag zur Reform der Betriebsrente gemacht. Das Vorhaben kommt nur schleppend voran. Foto: dpa

Die große Koalition hat Verbesserungen bei der betrieblichen Altersvorsorge versprochen. Doch die Beratungen über das geplante Gesetz stecken fest. Die Versicherungswirtschaft läuft gegen das Garantieverbot bei Betriebsrenten Sturm.

Berlin - Die Entscheidung über die Reform der Betriebsrente verzögert sich. Grund dafür sind Diskussionen zwischen Union und SPD über die Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge. Vor allem die CSU hält die Einwände der Versicherungswirtschaft für begründet. Die Assekuranz läuft gegen den Wegfall von Garantien beim neuen Sozialpartnermodell Sturm. Der Gesetzgeber will erreichen, dass die Tarifvertragsparteien eine neue Form der Betriebsrente anbieten. Vorbilder dafür gibt es schon in der Metall- und Chemieindustrie. Das neue Modell gibt Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden die Möglichkeit, Betriebsrenten in eigener Verantwortung zu organisieren und kostengünstig zu vermarkten. Dabei soll auf Garantien verzichtet werden. Damit kleine und mittlere Unternehmen mitmachen, sollen die Arbeitgeber nicht länger für die spätere Auszahlung haften. Den Beschäftigten soll künftig statt der Garantie nur noch eine unverbindliche Zielrente zugesagt werden. Die große Koalition argumentiert, dass dies für Beschäftigte Vorteile habe. Denn Garantien kosten Geld, was die Rendite schmälert. Grund für das Umdenken ist auch die Niedrigzinsphase.

 

Betriebe sollen für Wegfall der Garantie etwas bieten

Die Koalition will den Beschäftigten für den Wegfall der Garantie etwas bieten. Die Unternehmen sollen die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge bei einer Entgeltumwandlung zwingend an die Arbeitnehmer weitergeben. Der Gesetzgeber sieht beim Sozialpartnermodell vor, dass der Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Gehalts pauschal an die Versorgungseinrichtung zahlt – so sieht es der Regierungsentwurf vor. Die SPD will durchsetzen, dass dies künftig für jede Form der Gehaltsumwandlung gilt.

Gestritten wird aber vor allem über das Garantieverbot. Die Versicherungswirtschaft fürchtet um das Geschäft. Nach dem geplanten Gesetz ist es zwar auch künftig möglich, dass Betriebsrenten mit Garantien angeboten werden – etwa über Direktversicherungen oder Pensionsfonds. Wenn beim Sozialpartnermodell aber Garantien entfallen, befürchten die Versicherer, dass die übrigen Angebote für Betriebsrenten unattraktiver werden. Peter Schwark, Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), sagte, Altersvorsorge müsse einen Schutz vor Risiken und ein Mindestmaß an Planbarkeit bieten. Falls Garantien verboten würden, schwäche dies die betriebliche Altersvorsorge. „Mindestens für die Rentenphase ist das Garantieverbot zu korrigieren“, erklärte Schwark. Gerade für Geringverdiener wären schwankende oder sinkenden Renditen schmerzhaft. Die Versicherer kämpfen dafür, dass die Garantie über Umwege bestehen bleibt: Wenn die Betriebsrente in der Rentenphase zur Auszahlung kommt, soll das angesparte Kapital weiterhin garantiert werden können. So lautet deren Forderung.

Fristen für Beratung werden knapp

Ob es so kommt, ist offen. Nach der letzten Besprechung der großen Koalition sind die Fronten verhärtet. Von einem Scheitern der Reform will niemand sprechen. Der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß: „Obwohl kurz vor Schluss noch einige Fragen strittig sind, bin ich zuversichtlich, dass die Reform der Betriebsrente kommt.“ Ähnlich äußert sich die SPD-Rentenpolitikerin Katja Mast: Die Regierung habe einen gut austarierten Entwurf vorgelegt, sagte sie. Der SPD sei es aber wichtig, Verbesserungen für Arbeitnehmer zu erreichen. Den Unterhändlern bleibt nicht mehr viel Zeit, denn die Wahlperiode neigt sich dem Ende entgegen. Nach dem jetzigen Stand soll der Bundestag Ende Mai abschließend die Reform beschließen. Dann könnte der Bundesrat Anfang Juli den Gesetzentwurf behandeln. Doch dafür ist Einvernehmen die Voraussetzung.

Die Sozialdemokraten lehnen eine Aufweichung des Garantieverbots ab. Umstritten ist auch, unter welchen Bedingungen nicht-tarifgebundene Unternehmen Zugang zum neuen Sozialpartnermodell erhalten. Die SPD pocht darauf, dass darüber die Tarifpartner entscheiden sollen. Die Union dringt auf eine Regelung, wonach das Sozialpartnermodell auch für nicht-tarifgebundene Betriebe offen sein muss. Auch über die staatliche Förderung für Geringverdiener wird noch verhandelt. Einigkeit herrscht immerhin über einen Punkt, der für Beschäftigte mit geringem Gehalt wichtig ist: Betriebs- und Riester-Renten sollen künftig nicht mehr auf die staatliche Grundsicherung angerechnet werden. Wenn jemand im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, sollen aus der Zusatzrente 100 bis 200 Euro anrechnungsfrei bleiben. Das ist neu.