Die Pläne von Arbeitsministerin Andrea Nahles für eine Regulierung der Zeitarbeit stoßen auf Widerspruch. Foto: dpa-Zentralbild

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will die Zeitarbeit gesetzlich regeln. Damit stößt sie auf Widerstand bei den Arbeitgebern.

Berlin - Künftig sollen Zeitarbeiter spätestens nach zwölf Monaten den gleichen Lohn bekommen wie Stammbelegschaften. Außerdem sollen Zeitarbeiter höchstens 18 Monate in einem Betrieb eingesetzt werden können. Es sei denn, ein Tarifvertrag sieht eine andere Regelung vor. In diesem Fall soll dann der Tarifvertrag gelten.

Mit diesen Plänen für die Neuregelung der Zeitarbeit und Werkverträge geht Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in die Abstimmung mit den anderen Ministerien. Zudem will sie durchsetzen, dass Zeitarbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden können. Künftig muss auch der Betriebsrat informiert werden, wenn über Werkverträge Betriebsabläufe an Fremdfirmen ausgelagert werden. Bislang gibt es die Pflicht zur Information des Betriebsrates nicht.

Bei den Vorschriften zur gleichen Bezahlung von Zeitarbeitern und Stammbelegschaften ist folgende Regelung geplant: Wenn es keine anderweitigen Regelungen in einem Tarifvertrag gibt, müssen Zeitarbeiter und Stammbelegschaften bei der Entlohnung spätestens nach neun Monaten gleich gestellt werden. Wenn es anderweitige tarifvertragliche Regelungen gibt, muss die Gleichstellung spätestens nach zwölf Monaten gewährleistet sein. Und: Die Annäherung der Bezahlung an das Niveau der Stammbelegschaft darf nicht erst nach neun Monaten beginnen.

Arbeitgeber nehmen Anstoß

Massive Kritik an den Plänen kommt von den Arbeitgebern. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer wirft Nahles vor, damit weit über die Vorgaben des Koalitionsvertrages hinaus zu gehen, die Tarifautonomie einzuschränken und völlig praxisferne Regulierungen einzuleiten.

Am meisten nehmen die Arbeitgeber Anstoß an den Plänen aus dem Ministerium, rechtswidrige Vertragskonstruktionen zu definieren. Laut BDA ist dafür eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Arbeitsvertragsrecht vorgesehen, die weitreichende Folgen haben werde. Kramer: „Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Koalition einen solchen in der Sache unsinnigen wie undurchführbaren Gesetzentwurf beschließen wird.“ Das wäre ein Angriff auf die moderne arbeitsteilige Wirtschaft und ein Bremsklotz gegen die Vernetzung und Arbeitsteilung der Industrie 4.0.

Die Arbeitgeber kritisieren einen aus acht Kriterien bestehenden Katalog, der den Behörden bei der Identifizierung von Arbeitsverhältnissen dienen soll, bei denen ein Missbrauch von Werkverträgen vorliegt. Als ein Kriterium für den Missbrauch soll zum Beispiel gelten, wenn ein auf Basis eines Werkvertrages Beschäftigter „die geschuldete Leistung überwiegend in Räumen eines anderen erbringt“.

Die Arbeitgeber argumentieren, es sei an der Tagesordnung, dass etwa eine Bank eine IT-Firma damit beauftrage, sämtliche Dienstleistungen in diesem Zusammenhang zu übernehmen. In diesem Fall würden die Mitarbeiter der externen IT-Firma ihrer Arbeit ausschließlich in den Räumen der Bank nachgehen. Es sei nicht hinzunehmen, dass diese Form des Outsourcing in Zukunft durch die Pläne aus dem Haus Nahles erschwert oder unmöglich gemacht würde.