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Protest gegen Trick des Aral-Konzerns - Minister pocht auf Einhaltung des Verbots.

Stuttgart - In der Frage, ob Mineralölkonzerne das nächtliche Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen in Baden-Württemberg mit einem Trick umgehen können, zeichnet sich ein juristischer Streit ab. Innenminister Heribert Rech (CDU) reagierte am Donnerstag verärgert auf entsprechende Versuche des Aral-Konzerns. "Ein Verkauf umfasst den Abschluss des Kaufvertrags, die Bezahlung und die Mitnahme der Ware durch den Kunden", sagte Rech.

Durch Recherchen unserer Zeitung war zuvor bekanntgeworden, dass Aral seinen Tankstellenbetreibern im Südwesten einerseits ein Merkblatt zur Verfügung stellt, mit dem beim Kunden um Verständnis für das seit 1. März geltende Verkaufsverbot zwischen 22 und 5 Uhr geworben wird. Andererseits hat der Konzern eine blaue Sammelmappe produzieren lassen. Titel: "Zuerst kaufen und bezahlen. Später abholen." Die Idee: Die Kunden kaufen tagsüber ihre Ware, egal ob Alkohol oder Süßigkeiten, kleben den Kassenbon in ihre Mappe und können die Ware zu jeder Tages- und Nachtzeit gegen Vorlage des Bons wieder abholen. Aus Sicht der Juristen des Innenministeriums ist das nicht rechtens. "Da der Verkauf von alkoholischen Getränken ab 22 Uhr verboten ist, kann eine bestellte, bezahlte und deponierte Ware auch nicht mehr abgeholt werden", betonte Rech. Es bleibe deshalb dabei: "Von 22 bis 5 Uhr morgens ist der Verkauf von Alkohol verboten." Rech sagte, er gehe davon aus, dass die zuständigen Behörden, nämlich die Ordnungsämter, solche Umgehungsversuche unterbinden werden.

Aus Sicht der Grünen-Landtagsabgeordneten Brigitte Lösch zeigt die "kreative Gesetzesauslegung" durch die Firma Aral die grundsätzlichen Probleme des Gesetzes: "Das Alkoholverkaufsverbot ist ein Papiertiger. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes haben wir darauf hingewiesen, dass es sowohl inhaltliche als auch handwerkliche Schwächen aufweist." Ohnehin werde die Absicht, den Alkoholmissbrauch einzudämmen, dadurch "konterkariert", dass die Landesregierung im Gegenzug die Sperrzeiten der Gaststätten verkürzt habe.

Die SPD forderte eine Korrektur des Gesetzes. "Die Landesregierung darf sich nicht damit abfinden, dass das Alkoholverkaufsverbot offensichtlich löchrig ist wie ein Schweizer Käse", sagte Landtagsfraktionschef Claus Schmiedel. Er kündigte einen Antrag im Landtag an, um die "Schlupflöcher gesetzlich zu schließen". Schmiedel forderte den Innenminister auf, gegenüber dem Koalitionspartner FDP hart zu bleiben. Die Liberalen hatten bekanntlich stets skeptisch auf das Alkoholverkaufsverbot reagiert und dem Gesetz nur widerwillig zugestimmt. Die SPD bot der CDU deshalb am Donnerstag bereits an, gemeinsam - und damit gegen die FDP - eine entsprechende Gesetzesänderung durchzusetzen.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erneuerte ihre Kritik am Vorgehen des Aral-Konzerns. Landeschef Rüdiger Seidenspinner sprach von "skrupellosen Tankstellenbetreibern". Er fügte hinzu: "Offensichtlich lässt sich mit Alkohol an Tankstellen mehr Geld verdienen als mit dem immer teurer werdenden Sprit." Der Aral-Konzern selbst war für eine Stellungnahme zu der aktuellen Diskussion nicht erreichbar.