Kann es strafbar sein, jemanden öffentliche anzuhusten? Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com

Der Verstoß gegen die Corona-Schutzgesetze kann weitreichende Folgen haben. Im Extremfall ist eine mehrjährige Haftstrafe möglich. Was droht für welchen Verstoß? Ein Überblick übe die Rechtslage.

Stuttgart - Die Verunsicherung ist groß. Droht ein Bußgeld beim gemeinsamen Spaziergang? Muss man ins Gefängnis, wenn man sich mit Freunden trifft? Ein Überblick.

Die Kanzlerin hat am Sonntag eine Kontaktsperre verkündet. Als Regel, nicht als Empfehlung. Was bedeutet dies?

Rechtlich gesehen hat die Ansprache von Angela Merkel keine Bedeutung. Empfehlung oder Regel – beides ist nur Wortakrobatik. Die Leute sollen zu Hause bleiben, genaueres ist Ländersache.

Wie ist die Lage im Südwesten

Unmittelbar nach der Rede der Kanzlerin hat das Land seine Corona-Verordnung angepasst und notverkündet. Damit ist die Verordnung seit Montag gültig.

Was ist erlaubt, was verboten?

Anders als in Bayern und zahlreichen europäischen Ländern ist man bemüht, das Wort Ausgangssperre nicht zu nutzen. Vermieden werden sollen Kontakte. Als Grundregel gilt: mit allen, mit denen man Tisch und Bett teilt, darf man auch weiter zusammen sein, zu Hause ebenso wie in Feld und Flur. Menschen, mit denen man nicht zusammenlebt, sollen in der Öffentlichkeit maximal einzeln, am Besten gar nicht getroffen werden. Im privaten Wohnzimmer dürfen sich nicht mehr als fünf Freunde treffen. Der Gang zum Supermarkt und zur Arbeit bleibt erlaubt, die Fahrt mit dem Auto ebenso. Grundsätzlich ist Autofahren nicht verboten. Völlig unabhängig von Corona ist das Unnütze Hin- und Herfahren in Deutschland immer eine Ordnungswidrigkeit.

Muss ich eine Strafe bezahlen, wenn ich mich nicht an die Bestimmungen halte?

Die Landesverordnung richtet sich nach dem Infektionsschutzgesetz, dieses sieht Bußgelder, Geldstrafen und auch Haft bei Verstößen vor. Im Streitfall werden Gerichte zu überprüfen haben, ob alle Verordnungen korrekt erlassen wurden. Da derzeit vieles sehr schnell geschieht, ist es nicht auszuschließen, das dabei Fehler passieren. Es ist aber auch möglich, dass die Behörden und die Gerichte schnell hart durchgreifen, um auf den Ernst der Lage hinzuweisen.

Muss ich für einen Spaziergang mit Freunden ins Gefängnis?

Ziemlich sicher nicht. Es gilt auch hier die Regel der Verhältnismäßigkeit. Wer sich im Leben noch nie etwas zu Schulden hat kommen lassen, der wird nicht beim ersten Verstoß die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Die Polizei wird ein Bußgeld verhängen. Bei dauerhaften Zuwiderhandlungen könnte es jedoch schnell zu einer Strafanzeige kommen.

Muss ich mich gegenüber der Polizei ausweisen?

Es gilt unabhängig von Corona: Deutsche ab 16 Jahre sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen, sie müssen ihn aber nicht ständig mit sich mitführen. Wenn die Polizei die Identität feststellen will, hat sie in der Regel das Recht dazu. Hat man keinen Ausweis dabei, kann man mit auf die Wache genommen werden.

Ich bin mit Corona infiziert und gehe raus. Was droht mir?

Viele Szenarien sind denkbar, auch eine Haftstrafe. Wer einen anderen Menschen anhustet, kann eine gefährliche Körperverletzung begehen, je nach eigenem Kenntnisstand über seine Erkrankung und Absicht bei seinem Handeln. Diese Situation ist vergleichbar mit den Fällen, in denen HIV-Infizierte andere Menschen anstecken. Dafür hatten Gerichte auch bei einmaligem Sexualkontakt Haftstrafen, zum Teil bis zu zehn Jahren, verhängt.