Wenn in einer Pandemie die Intensivbetten knapp werden, stehen Ärzte vor dem Dilemma, wem sie helfen und wem nicht. Wegen eines Gerichtsurteils stellt der Bundestag dafür nun neue Regeln auf – doch Mediziner üben Kritik.
An diesem Donnerstag verabschiedet der Bundestag ein Gesetz, von dem wohl alle Abgeordneten hoffen, dass es niemals angewandt werden muss. Es geht um die sogenannte Triage, also um den Fall, dass Intensivbetten in einer Pandemie knapp werden und Ärzte somit in ein fürchterliches Dilemma geraten – in das Dilemma, entscheiden zu müssen, welchen Patienten sie helfen können und welchen nicht.
Zwar kam es in Deutschland auch in den schlimmsten Corona-Wochen nie zu einer Triage. Im Dezember 2021 hat das Bundesverfassungsgericht jedoch entschieden, dass Berlin Regeln schaffen muss, die verhindern sollen, dass Menschen mit einer Behinderung benachteiligt werden, wenn lebensrettende Intensivkapazitäten knapp sind. Diesen Auftrag setzt die Ampel-Koalition nun mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes um. Ist sie gelungen? Diese Frage ist zugegeben heikel. Denn in Fragen von Leben und Tod gibt es nie Lösungen, die ethisch unumstritten wären, egal ob Organspende, Sterbehilfe oder jetzt Triage.
Eine Behandlung darf nicht abgebrochen werden
Die Ampel schreibt vor, dass bei einer Triage niemand benachteiligt werden darf, „insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.“ Wenn Ärzte entscheiden müssen, wem sie intensivmedizinisch helfen, darf es laut Ampel deshalb nur um die „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“ gehen. Das heißt: Gibt es mehr Patienten als freie Betten, bekommt das nächste frei werdende Bett der oder die Kranke, bei dem die beste Aussicht besteht, dass er oder sie aufgrund der intensivmedizinischen Therapie überlebt.
Für die Wahl dieses Kriteriums, das ausdrücklich auf das Karlsruher Urteil zurückgeht, findet die Ampel viel Rückhalt. Warum auch nicht? Es ist klug gewählt, weil es allein auf die Überlebenschance abstellt und gerade nicht darauf, ob jemand alt oder jung, vorerkrankt oder gesund ist oder ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Allerdings halten SPD, Grüne und FDP das Kriterium nicht durchgängig aufrecht. Hat eine Behandlung begonnen, darf sie keinesfalls beendet werden – auch wenn ein anderer Kranker auf ein Intensivbett wartet, der nach Einschätzung der Ärzte bessere Überlebenschancen hat. Diese sogenannte Ex-post-Triage verbietet die Ampel. Sie sei „ethisch nicht vertretbar“, meint Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Das sieht der Strafrechtler Helmut Frister, Mitglied im Deutschen Ethikrat, ganz anders. Mit dem Verbot hätten neue Patienten nur noch wenig Chancen, eine überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlung zu erhalten: „Selbst Personen, die durch eine solche Behandlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet werden könnten, müssten unter Umständen sterben, weil die intensivmedizinische Behandlung bereits aufgenommener Patientinnen und Patienten ungeachtet nur noch sehr geringer Erfolgsaussichten fortzuführen wäre.“ Frister betont, dass unter jenen, die womöglich abgewiesen werden müssten, auch Menschen mit Behinderung sein könnten.
Ärzteverbände sehen wenig Hilfe für Menschen mit Behinderung
Leistet die Ampel also Menschen mit Behinderung einen Bärendienst? Ja, meinen die Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Die aktuelle Überlebenswahrscheinlichkeit lasse sich oft erst einschätzen, wenn Ärzte die Intensivbehandlung einleiteten. Dazu komme es bei einem Verbot der Ex-Post-Triage aber nicht. Die Folge: „Der Ausschluss der Ex-Post-Triage verschlechtert die Behandlungschancen derjenigen Patienten, die aufgrund von Beeinträchtigungen oder Vorerkrankung ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf von Infektionskrankheiten haben.“
Diesem Einwand folgt die Ampel nicht: Eine Behandlung abzubrechen, findet sie ethisch fragwürdiger, als die Therapie gar nicht erst anzufangen. Dabei stellt sie sich jedoch gegen stellt, die in der Extremsituation einer Triage handeln müssten. Nicht nur die Fachgesellschaften, sondern auch die Bundesärztekammer lehnen das Verbot der Ex-Post-Triage ab.