Frauen und Männer erhalten für gleiche Arbeit nicht unbedingt gleich viel Lohn. Foto: dpa

Frauen und Männer erhalten für gleiche Arbeit nicht unbedingt gleich viel Lohn. Mit dem Gesetz zur Lohngleichheit soll sich das ändern.

Berlin - Bundesfrauenministerin Katarina Barley (SPD) sieht in dem nun wirksam werdenden Gesetz zur Lohngleichheit eine Stärkung der Rechte der Frauen. „Weiß eine Frau sicher, dass sie im Vergleich zu einem Mann schlechter bezahlt wird, kann sie ihren Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit gerichtlich einklagen“, sagte Barley in Berlin.

Gehalt ist ein Tabu-Thema

Ab 6. Januar gibt es per Gesetz für Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Antwort auf die Frage zu bekommen, was Kollegen mehr verdienen. Das Entgelttransparenzgesetz stammt von Barleys Vorgängerin, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Es gilt für Betriebe ab 200 Beschäftigte.

„Das Gehalt der anderen ist in Deutschland noch immer ein Tabu-Thema und eine Black Box“, sagte die amtierende Frauenministerin. „Die meisten Frauen wissen deswegen oft nicht, wie viel sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausüben.“ Werde eine Frau schlechter bezahlt, könne sie sich auch an den Betriebs- oder Personalrat wenden.