Per Gesetz sollen die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie verbessert werden. (Symbolbild) Foto: dpa/Ronald Wittek

Union und SPD haben sich im Streit um ein Gesetz gegen die Ausbeutung in Schlachthöfen geeinigt. Der Kompromiss sieht Ausnahmen für das traditionelle Fleischhandwerk vor.

Berlin - Union und SPD haben ihren Streit über ein Gesetz gegen Ausbeutung in Schlachthöfen beigelegt. Ausnahmen von den geplanten schärferen Regeln soll es für das traditionelle Fleischhandwerk geben, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Koalitionskreisen erfuhr.

Nach massenhaften Corona-Infektionen in der Fleischindustrie hatte das Bundeskabinett ein Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gegen die Missstände beschlossen. Doch dann leistete die Unionsfraktion im Bundestag Widerstand gegen die geplanten Regelungen.

Werkverträge sollen verboten werden

Es handelt sich um das Arbeitsschutzkontrollgesetz. Es soll der Branche ein Verbot von Werkverträgen verordnen. Ein Verbot der Leiharbeit soll folgen.

Bei der Kritik aus der Unionsfraktion ging es vor allem um Leiharbeit für die erhöhte Wurstproduktion in der Grillsaison. Die SPD wollte das Gesetz nach eigenen Angaben nicht verwässern lassen. Nach der Einigung soll das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden und Anfang 2021 in Kraft treten.

Einzelne Ausnahmen waren bereits in den ursprünglichen Plänen vorgesehen. Ausgenommen werden sollten etwa Fleischerhandwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. Aus der Branche war bemängelt worden, die Ausnahmen gingen nicht weit genug.