Die schwarz-rote Koalition hat ihren Streit um die Einführung einer Mietpreisbremse beigelegt. Foto: dpa

Die schwarz-rote Koalition geht gegen Mietwucher vor: Ein neues Gesetz soll Mietererhöhungen deckeln. Es gilt aber nur für Gegenden mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“.

Die schwarz-rote Koalition geht gegen Mietwucher vor: Ein neues Gesetz soll Mietererhöhungen deckeln. Es gilt aber nur für Gegenden mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“.

Berlin/Stuttgart - Die schwarz-rote Koalition hat ihren Streit um die Einführung einer Mietpreisbremse beigelegt. Künftig soll in Städten mit einem engen Wohnungsmarkt, also in Ballungsgebieten oder Universitätsstädten, eine Mietpreisbremse verhängt werden können.

In diesen von den Bundesländern auszuwählenden Kommunen soll dann bei der Weitervermietung von Wohnungen im Bestand die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Vielfach soll derzeit bei Neuvermietungen der Mietzins um 30 bis 40 Prozent über dem Schnitt liegen. Wann die Mietpreisbremse in Kraft tritt, ist noch unklar. Angepeilt wird der April oder Juli nächsten Jahres.

Landesfinanz- und -wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) sprach von einem „Durchbruch für bezahlbare Mieten. Wir werden die Mietpreisbremse in Baden-Württembergs angespannten Wohnungsmärkten so bald wie möglich zur Anwendung bringen“, versprach er. „Und wir gehen in Baden-Württemberg noch einen Schritt weiter: Mit der geplanten Kappungsgrenze deckeln wir Mieterhöhungen auch in bestehenden Mietverhältnissen.“

Wohnungen in Neubauten sollen von einer Mietpreisbremse ausgenommen sein. Zunächst wollte die SPD, dass Neubauten nur bei der Erstvermietung von der Mietbremse ausgenommen sind. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zeigte sich aber mit dem Kompromiss zufrieden: „Wer Geld investiert, soll damit auch weiterhin Geld verdienen können.“

Als Neubau versteht das Gesetz Wohnungen, die nach der Kabinettsbefassung fertiggestellt werden. Derzeit ist ein Termin für den Kabinettsbeschluss der Mietpreisbremse noch nicht festgelegt. Auch bei komplett sanierten Altbauwohnungen soll die Bremse nicht gelten. Zudem erhalten Vermieter Vertrauensschutz für eine einmal am Markt erzielte Miete. Das heißt: Wenn sie derzeit eine vergleichsweise hohe Miete bekommen, können sie auch nach Verhängen der Preisbremse bei einem Mieterwechsel wieder eine Miete in dieser Höhe verlangen.

In zähen Verhandlungen hatte die Union dem Minister abgetrotzt, dass die Mietpreisbremse nicht für alle Zeiten gilt. Sie darf nur einmal, und zwar für die Dauer von fünf Jahren verhängt werden. Nicht mit ihrer Forderung konnte sich die Union beim Thema Mietspiegel durchsetzen. Die Union wollte, dass ein qualifizierter Mietspiegel Voraussetzung für die Einführung einer Mietpreisbremse sein muss.

Ohne offiziellen Mietspiegel werden sich in Zukunft Mieter und Vermieter wohl streiten, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist und ab welcher Miete im Einzelfall die Preisbremse zieht. Klar ist: Wenn die Sache vor Gericht landet, wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt, indem drei ähnliche Wohnungen zum Vergleich herangezogen werden oder indem ein Gutachter eingeschaltet wird. Dieses Verfahren ist allerdings teuer und zeitraubend. Freilich: Auch die professionelle Ermittlung der Vergleichsmiete für die ganze Stadt kostet Geld: Die Kosten für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels durch einen Gutachter betragen etwa schon bei kleineren Kommunen mindestens 40 000 Euro. Je nach Größe der Kommune wird mehr fällig.

Die Bundesländer, in deren Hand es nun liegt, die Mietpreisbremse zu verhängen, haben auch Pflichten: Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um die Wohnungsnot in den betroffenen Kommunen zu lindern. Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sagte unserer Zeitung: „Ich setze darauf, dass künftig in den Landesparlamenten über die richtige Wohnungsbaupolitik trefflich gestritten wird.“

Auch das wurde geregelt: Künftig gilt das Bestellerprinzip beim Immobilienmakler. Wer den Makler einschaltet, soll auch die Provision bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Mietvertrags kommt.

Kritiker befürchten, dass das Bestellerprinzip bei Maklern den Wohnungssuchenden wenig helfen wird: „Man muss davon ausgehen, dass Umgehungsgeschäfte erfunden werden. Der Mieter zahlt in Zukunft dann nicht mehr offiziell die Maklerprovision, dafür muss er aber vielleicht Abstand an den Eigentümer für die Einbauküche in eben dieser Höhe leisten.“

Wenn sich künftig ein Wohnungsinteressent an einen Makler wendet, ergibt sich folgende Lage: Der Makler kann dann – selbstverständlich gegen Gebühr – nur Wohnungen vermitteln, die er neu für diesen Interessenten aufgetan hat. Wohnraum, dem ihm ein Eigentümer zuvor angeboten hat und der in seiner Kartei gelistet ist, scheidet dann aus. Ein Mieter hat also künftig geringere Chancen, eine Wohnung über einen Makler zu finden, als bisher. Ob dies wirklich ein Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsnot ist?