In die Vorgänge bei der Veranstaltungsgesellschaft in.Stuttgart kommt Bewegung: ein Mitarbeiter scheidet einvernehmlich aus und schaltet selbst die Justiz ein.
Im Fall des im November freigestellten Mitarbeiters der städtischen Veranstaltungsgesellschaft in.Stuttgart – zuständig unter anderem für Volksfest und Weihnachtsmarkt – gibt es zwei überraschende Entwicklungen. Der Mann hat sein Arbeitsverhältnis mit in.Stuttgart beendet, wird also nicht auf seine bisherige Position zurückkehren. Zugleich hat er bei der Staatsanwaltschaft Selbstanzeige erstattet, um die gegen ihn erhobenen Vorwürfe objektiv überprüfen und ausräumen zu lassen. Entsprechende Informationen unserer Zeitung bestätigte der Medienanwalt des langjährigen Mitarbeiters auf Anfrage.
Die Veranstaltungsgesellschaft der Stadt hatte im November über die Freistellung des Mannes berichtet. Diese sei erfolgt, „weil ein Vorwurf gegen ihn erhoben wurde, der uns dazu veranlasst hat, ihn freizustellen, bis der Vorwurf aufgeklärt ist“, teilte eine Sprecherin mit. Mit den Vergabeverfahren für Frühlingsfest, Volksfest und Weihnachtsmarkt habe dies nichts zu tun, wurde betont; Näheres könne man auch aus rechtlichen Gründen nicht sagen. Am Montag, dem 1. Dezember, hieß es dann, der Mann „arbeitet seit heute nicht mehr bei der in.Stuttgart“. Mehr sage man dazu nicht.
„Arbeitsverhältnis im besten Einvernehmen beendet“
Der Medienanwalt des Mannes schrieb auf Anfrage unserer Zeitung, die Gesellschaft in.Stuttgart und sein Mandant hätten „durch Aufhebungsvertrag ihr Arbeitsverhältnis im besten Einvernehmen beendet“. „Dies geschah auf ausdrücklichen Wunsch auch unseres Mandanten, dem daran gelegen ist, ein uneingeschränktes Vertrauen der Öffentlichkeit in die zuverlässige Arbeit der in.Stuttgart zu bewahren“, erklärte er weiter. Mit der einvernehmlichen Trennung gehe „ausdrücklich kein Eingestehen unseres Mandanten der erhobenen Vorwürfe einher“. Ebenso halte auch die in.Stuttgart „nicht an den gegen unseren Mandanten zunächst erhobenen Vorwürfen fest“. Dies wollte die städtische Gesellschaft zunächst nicht kommentieren.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte aufgrund von Medienberichten einen sogenannten Beobachtungsvorgang angelegt. Dabei wird geprüft, ob die Schwelle zur Aufnahme von Ermittlungen – ein hinreichender Anfangsverdacht – überschritten wird. Eine Anzeige, etwa der Stadt oder von in.Stuttgart, liegt der Behörde bis jetzt nicht vor. Am Dienstag teilte ein Sprecher mit, der Vorgang werde weiterhin geprüft. „Es liegt zwischenzeitlich eine Stellungnahme des Betroffenen vor“, fügte er hinzu.
Anwalt: „Kein strafrechtlich relevantes Verhalten“
Der Medienanwalt bestätigte unserer Zeitung, sein Mandant habe Selbstanzeige erstatten lassen. „Dies ist ausschließlich deshalb erfolgt, weil unser Mandant den Sachverhalt, der Gegenstand des ihm gegenüber erhobenen Vorwurfs ist, durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart strafrechtlich überprüfen lassen möchte.“ Dabei gehe der Mann „nach eingehender strafrechtlicher Prüfung des Sachverhalts durch seine Rechtsanwälte davon aus, dass ihm kein strafrechtlich relevantes Verhalten wird vorgeworfen werden können und die Staatsanwaltschaft Stuttgart dies durch Einstellung des in Folge der Selbstanzeige voraussichtlich eröffneten Ermittlungsverfahrens bestätigen wird“.
Bei der Gesellschaft in.Stuttgart und auch bei der Stadt wird nach Informationen unserer Zeitung intensiv an der Aufarbeitung der Sachverhalte gearbeitet.