Erdogan-Unterstützer in Ankara. Der türkische Präsident hat den Ausnahmezustand verhängt. Foto: AP

Die Türkei im Aufruhr: Erst ein Putschversuch aus den Reihen des Militärs, dann folgen „Säuberungen“ mit massenhaft Festnahmen und Suspendierungen. Nun verhängt Präsident Erdogan auch noch den Ausnahmezustand im Land.

Istanbul - Nach dem gescheiterten Putsch in der Türkei hat Präsident Recep Tayyip Erdogan den Ausnahmezustand verhängt. Er solle zunächst drei Monate gelten, teilte Erdogan am Mittwoch nach einem Treffen mit Ministern und ranghohen Sicherheitsberatern mit. Details zur Maßnahme nannte er nicht. Doch erwarten Beobachter, dass die Regierung sein Vorgehen gegen angebliche Putschunterstützer durch den Ausnahmezustand noch einmal ausweiten dürfte.

Durch die Türkei schwappt bereits eine beispiellose Säuberungswelle: Fast 10 000 Menschen wurden festgenommen, Hunderte Schulen wurden geschlossen. Menschenrechtler zeigten sich alarmiert über Tempo und Ausmaß des Vorgehens der Behörden.

Erdogan betonte indes in einer TV-Ansprache, die Maßnahme richte sich nicht gegen „Demokratie, das Gesetz und Freiheiten.“ Vielmehr wolle er das Militär vom „Virus“ der Subversion „säubern.“ Die Regierung bekomme daher mehr Befugnisse, um das Vorgehen gegen die Putschisten auszuweiten, sagte er.

Die Presseausweise von 34 Journalisten wurden eingezogen

Die Zahl der getöteten Regierungsanhänger bei dem Putschversuch vom vergangenen Freitagabend gab Erdogan zudem mit 246 an. Zudem kamen mindestens 24 Umstürzler um.

Am Mittwoch hatte die Regierung in Ankara ihre Kampagne gegen angebliche Putschisten fortgesetzt. 21 000 Lehrer an Privatschulen solle die Genehmigung entzogen werden, kündigte sie an. Am Vortag hatte die Führung 15 200 Lehrer an staatlichen Schulen entlassen.

Ankara forderte zudem den Rücktritt von 1577 Universitäts-Dekanen und stoppte alle Auslandseinsätze für staatliche Akademiker. Zusätzlich wurden Tausende weiterer staatlicher Angestellter in verschiedenen Ämtern gefeuert.

Die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete, mindestens 262 Militärrichter und Militärstaatsanwälte seien entlassen worden.

Außerdem wurden die Presseausweise von 34 Journalisten eingezogen, wie türkische Medien berichteten. Die Auslieferung des Satiremagazins „Leman“ wurde gestoppt. Auf dessen Titel ist eine Karikatur zweier Hände zu sehen, die ein Strategiespiel spielen. Eine Hand stellt Soldaten auf das Feld, die andere schickt Zivilisten.

Zugang zu mehr als 20 Nachrichten-Webseiten gesperrt

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International verlangte von der Türkei, die Pressefreiheit zu wahren. Der Zugang zu mehr als 20 Nachrichten-Webseiten sei gesperrt. Ein Journalist sei wegen seiner Berichterstattung über den Putsch festgenommen worden. Es gebe Berichte, nach denen 25 Medienhäusern die Lizenz entzogen worden sei.

Außerdem forcierte die Regierung ihre Bemühungen um eine Auslieferung des im US-Exil lebenden Predigers Fetullah Gülen, den sie für den Hintermann des gescheiterten Putschs hält. Die USA erklärten, sie prüften von der Türkei übermittelte Material zu dem Fall. Am Abend forderte US-Außenminister John Kerry von Ankara Beweise für eine Verwicklung Gülens. Nur dann sei dessen Auslieferung möglich, betonte er. Gülen selbst hat die Anschuldigungen Ankaras zurückgewiesen.

Die türkische Luftwaffe griff erstmals seit dem Putsch vom Freitag wieder Kurden im Nordirak an. Dabei wurden laut Anadolu rund 20 mutmaßliche Rebellen der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK getötet. Ort des Angriffs sei die Region Hakurk gewesen, hieß es.

Seit vergangenem Jahr nehmen F-16-Jets der Armee regelmäßig Stellungen der Kurden im Irak unter Beschuss. In den gescheiterten Putsch waren sollen einige Piloten von F-16-Maschinen verwickelt gewesen sein.

Was bedeutet der Ausnahmezustand?

Bei einem Ausnahmezustand können nach der Verfassung in der Türkei Grundrechte eingeschränkt oder ausgesetzt werden, Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan kann weitgehend per Dekret regieren. Eine Auswahl von Maßnahmen, die das Kabinett unter Erdogan nach dem Gesetz zum Ausnahmezustand beschließen kann, aber nicht beschließen muss:

- Ausgangssperren können verhängt werden.

- Der Fahrzeugverkehr kann zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Gegenden verboten werden.

- Versammlungen und Demonstrationen können verboten werden - sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen.

- Sicherheitskräfte dürfen Personen, Fahrzeuge oder Anwesen durchsuchen und mögliche Beweismittel beschlagnahmen.

- Bestimmte Gegenden können abgeriegelt oder evakuiert werden.

- Der Verkehr zu Land, See und Luft kann kontrolliert werden.

- Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Magazine oder Bücher können verboten oder mit der Auflage versehen werden, dass sie nur mit Genehmigung erscheinen dürfen.

- Alle Arten von Rundfunkausstrahlung und die Verbreitung von Texten, Bildern, Filmen oder Tönen können kontrolliert und nötigenfalls eingeschränkt oder ganz verboten werden.