Das Luftfahrtbundesamt war offenbar nicht über die Erkrankung des Co-Piloten informiert. Foto: dpa

Hätte der Co-Pilot der abgestürzten Germanwings-Maschine wegen seiner früheren Depression für fluguntauglich erklärt werden müssen? Das Flugmedizinischen Zentrum der Lufthansa behielt seine Erkenntnisse für sich.

Berlin - Vor der Germanwings-Katastrophe mit 150 Toten hat das Luftfahrtbundesamt (LBA) nach eigener Darstellung nichts über die medizinische Vorgeschichte des Copiloten gewusst. Bis zur Akteneinsicht beim Flugmedizinischen Zentrum der Lufthansa nach dem Absturz habe die Behörde über „keinerlei Informationen“ dazu verfügt, teilte das LBA der „Welt am Sonntag“ mit.

Das Statement liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor. Man sei vom Flugmedizinischen Zentrum nicht „über die abgeklungene schwere Depressionsphase“ bei Andreas L. informiert worden. Flugmediziner müssen in Fällen schwerer Krankheiten wie Depressionen das LBA als Aufsichtsbehörde einschalten, wie die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine EU-Verordnung berichtet - allerdings gelte dies erst seit April 2013.

Bisher ist bekannt, dass L. als Flugschüler seine Lufthansa-Verkehrsfliegerschule 2009 über eine „abgeklungene schwere depressive Episode“ informierte, wie die Germanwings-Mutter am Dienstag (31. März) eingeräumt hatte. Seit Inkrafttreten der neuen Verordnung gab es nach Informationen der „Welt am Sonntag“ noch zwei Tauglichkeitsprüfungen beim Copiloten - im Sommer 2013 und im Jahr 2014.

Die Lufthansa wollte sich auch auf Anfrage der dpa nicht zu diesen Prüfungen und dem Zeitungsbericht äußern. Ein Sprecher verwies am Sonntag auf die laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen. Bei der Katastrophe vom 24. März besaß L. nach früheren Lufthansa-Angaben „ein voll gültiges Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1“.

Das LBA erläutert auf seiner Internetseite die Bestimmungen zu gesundheitlichen Problemen und schreibt: „Nicht jede gesundheitliche Störung darf bezüglich der Tauglichkeit Klasse 1, (LAPL), abschließend durch den Fliegerarzt beurteilt werden. Bestimmte Störungen müssen zur abschließenden Tauglichkeitsentscheidung vom Fliegerarzt an die lizenzführende Behörde verwiesen, also abgetreten werden.“ Zu einer solchen Verweisung kam es im Fall L. anscheinend nicht.

Der 27-jährige L. wird verdächtigt, den Kapitän des Fluges 4U9525 ausgesperrt und die Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich zum Absturz gebracht zu haben. Alle insgesamt 150 Menschen an Bord starben.