Gibt es eine gesetzliche Obergrenze an Minijobs? Foto: dpa/Arne Dedert

Rund sieben Millionen Deutsche gehen einem Minijob nach. Doch wie viele 450-Euro-Jobs dürfen Arbeitnehmer in Deutschland haben? Unter welchen Voraussetzungen diese steuerfrei bleiben, erfahren Sie hier im Überblick.

In der Gastronomie, im Einzelhandel oder bei Privatpersonen: 450-Euro-Jobs sind in Deutschland sehr beliebt. So gehen in etwa sieben Millionen Menschen einem Minijob nach. Diese zahlen unter bestimmten Voraussetzungen keine Abgaben für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und auch von der Rentenversicherung können sie sich auf Antrag befreien lassen – brutto also gleich netto. Doch wie viele Minijobs darf man in Deutschland eigentlich haben?

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Die Antwort: Grundsätzlich ist die Anzahl an möglichen Minijobs nicht gesetzlich begrenzt, wie die Minijob-Zentrale erläutert. Allerdings bleiben die Nebentätigkeiten nur in bestimmten Fällen versicherungs- und steuerfrei. Wann das der Fall ist, ist abhängig vom Hauptberuf der jeweiligen Person.

Sozialversicherungspflichtiger Hauptberuf

Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob ist laut der Bundesagentur für Arbeit lediglich ein einziger Minijob versicherungsfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Höchstwert von 450 Euro erreicht wurde. Auch wer einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, darf prinzipiell mehrere 450-Euro-Jobs ausüben; allerdings bleibt nur der zuerst angetretene Minijob abgabenfrei.

Die Einnahmen aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob werden mit dem Gehalt des Hauptberufs zusammengerechnet. Das bedeutet: Hierfür müssen Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung geleistet werden. Sämtliche Arbeitgeber müssen Bescheid wissen, dass mehrere Minijobs ausgeübt werden.

Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung

Wer keinem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob nachgeht, muss laut der Bundesagentur für Arbeit hingegen auch bei mehreren Minijobs keine Abgaben leisten. Das gilt beispielsweise auch für Minijobber, die in Elternzeit sind, die Arbeitslosengeld beziehen oder für Beamte. Voraussetzung hierfür ist, dass die Summe der Löhne nicht die Grenze von 450 Euro überschreitet. Wird mehr verdient, werden alle Beschäftigungen voll sozialversicherungspflichtig, ganz gleich wie hoch das Entgelt ist.

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Prinzipiell darf demnach jeder mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben – unabhängig davon, ob der Beschäftigte einem sozialversicherungspflichtigen Job nachgeht oder nicht. Diese bleiben allerdings nur den bestimmten Voraussetzung abgabenfrei.