Eine DNA-Spur hat zu einem Räuber geführt, der jetzt in Schorndorf verurteilt worden ist. Foto: Pascal Thiel

Wegen des Überfalls auf ein Schnellrestaurant im Jahr 2004 muss ein 43-Jähriger ins Gefängnis. Dass die Polizei auf seine Spur kam, ist dem Einschreiten der Angestellten zu verdanken.

Schorndorf - Ein versuchter Raubüberfall auf ein Schnellrestaurant in Urbach im Juli 2004 hat für einen 43-Jährigen jetzt späte Folgen. Vor dem Schorndorfer Schöffengericht ist der Mann jetzt wegen schwerer räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Entlarven konnte man den Putzmann und Küchenhelfer, der zuletzt im Kreis Esslingen wohnte, aufgrund von DNA-Spuren. Laut einem Gutachten des Landeskriminalamtes liegt die Wahrscheinlichkeit, dass die Spur nicht von dem Mann stammt, bei eins zu 196 Trilliarden.

Der Angeklagte hat Restaurants ausgespäht

Der Angeklagte gab die Tat zu. Detailreich beschrieb er, wie er in den 2000er-Jahren in persönliche und finanzielle Schwierigkeiten geraten war. In dieser Situation habe er seinen späteren Komplizen getroffen, an dessen Nachname er sich nicht mehr erinnern könne. Er kenne die Arbeit in Schnellrestaurants und wisse, dass dort speziell an Wochenenden Beute zu machen sei. Mit seinem Komplizen will er Restaurants und Tankstellen ausgespäht und sich für Urbach entschieden haben.

Im Juli 2004 hatten sich die beiden Täter zunächst mit Wodka Mut angetrunken und etliche Joints geraucht. Dann fuhren sie nach Urbach und lauerten nachts an einem Hinterausgang den Reinigungskräften auf. Maskiert und mit Schreckschusspistolen bewaffnet trieben sie diese in einen Nebenraum. Während der Komplize des 43-Jährigen die Leute in Schach hielt, versuchte der Angeklagte den Schichtführer mit vorgehaltener Waffe dazu zu bringen, den Tresor zu öffnen. Widersprüchliche Aussagen gab es dazu, ob der Täter dabei Gewalt angewandt hatte. Der Angeklagte habe ihm mit dem Griff der Pistole einen Schlag versetzt, erklärte der Schichtführer, was der Angeklagte bestritt. Er habe den Überfall nur begangen, weil er in Not gewesen sei und das Geld gebraucht habe. „Warum soll ich dann andere Leute verletzen?“

Dass die beiden Täter bei dem Überfall ohne einen Cent ausgingen, ist dem Mut des Personals zu verdanken. Dieses attackierte zunächst den Komplizen des Angeklagten mit einer Schneeschaufel, der daraufhin schreiend die Flucht ergriff. Als der 43-Jährige hinzueilen wollte, deckten sie ihn ebenfalls mit Schlägen ein, der Schichtführer traf den Räuber von hinten mit einer Brotkiste. Dem Angeklagten wurde vor seiner Flucht sogar die Maskierung heruntergerissen, daran haftendes Blut führte die Polizei 13 Jahre später auf seine Spur.

Der Mann hegte wohl Rachegedanken gegen die Mitarbeiter

Der 43-Jährige wirkte trotz der vielen Jahre gekränkt von so viel Gegenwehr. Sogar Rachegedanken soll er gehegt haben, eine Schreckschusspistole hielt er laut der Polizei in einer Packung mit Frühstücksflocken versteckt. Seine Verteidigerin behauptete, die Täter hätten bei so viel Widerstand nicht sonderlich bedrohlich wirken können – zumal die Zeugenaussagen 13 Jahre nach der Tat widersprüchlich seien.

Diese Meinung könne sie nicht teilen, entscheidend sei, dass der Angeklagte mit vorgehaltener Waffe versucht habe, Geld zu erpressen und Angst und Schrecken verbreitet habe, sagte die Staatsanwältin. Die Richterin Doris Greiner stimmte indes zu, den Strafrahmen leicht abzumildern, weil der Täter geständig gewesen sei. Unter der Einbeziehung eines anderen Urteils komme man damit auf zwei Jahre und sieben Monate. Im vergangenen Sommer war der Angeklagte vom Amtsgericht Esslingen verurteilt worden, weil er sich mit gestohlenen Schlüsseln in ein Nachbarhaus geschlichen hatte und sich zu einer Jugendlichen ins Bett legen wollte. Heftige Gegenwehr ihres Vaters brachte ihn davon ab.