Wegen schwerer Körperverletzung ist ein 48-Jähriger angeklagt. Er soll im Mai des vergangenen Jahres seine Partnerin mit einem Hammer malträtiert und mit einem Messer in die Wade gestochen haben.
Ludwigsburg - Betrunken und hoch aggressiv soll der arbeitslose Landschaftsgärtner gewesen sein, als er in der zweiten Maihälfte des vergangenen Jahres – das genaue Datum lässt sich nicht mehr festmachen – mit einem Hammer auf seine Lebensgefährtin einschlug, bis sie stark blutend und bewusstlos auf dem Wohnzimmerteppich zusammenbrach. Er soll ihr dann zwar geholfen haben, sich ins Bett zu legen, sie dort aber später erneut angegriffen und mit einem Küchenmesser ins linke Bein gestochen haben, wie die Frau am Montag vor dem Amtsgericht berichtete.
Mit aus der Stirn gestrichenen Haaren und hochgerolltem Hosenbein zeigte die 39-Jährige der Richterin, den Schöffen und dem Staatsanwalt die Narben, die sie seit der Gewalttat entstellen. „So was macht er, wenn er besoffen ist“, sagte sie. Bier und Schnaps seien an dem Tag im Spiel gewesen. Der 48-Jährige muss sich nun wegen schwerer Körperverletzung verantworten.
Der Mann bestreitet die Tat und machte keine Aussagen – sieht man von den halblaut gemurmelten Drohungen und Verwünschungen in Richtung der unbeholfen und etwas wirr wirkenden Frau ab, von denen sein Anwalt ihn mehrfach vehement abzuhalten versuchte. Die Frau war in Begleitung ihrer Mutter im Gericht, bei der sie derzeit auch untergeschlüpft ist. Der Mann lebt indes in ihrer Wohnung, in die sie sich nicht hineintraut und deren Schlüssel er ihr vorenthält.
Täter und Opfer verband eine unheilvolle Liaison
Dass den alkoholkranken, gewaltbereiten 48-Jährigen und die geistig etwas eingeschränkte Frau, die zeitweise in den Theo-Lorch-Werkstätten gearbeitet hat, eine unheilvolle Liaison verband, war nicht unbekannt. So berichtete eine für häusliche Gewalt zuständige Polizeihauptmeisterin, sie schon früher mit Verletzungen befasst gewesen, die der Frau zugefügt worden seien – vom Angeklagten, aber auch von ihrem vorherigen Partner, der mittlerweile in Haft ist. Die 39-Jährige habe mehrfach Gewalttätigkeiten angezeigt, die Anzeigen aber auch mehrfach wieder zurückgezogen. „Das Problem ist: Wenn es brenzlig wird und sie aus der Situation heraus will, kommt sie. Aber wenn alles vorbei ist, wird sie überredet, alles wieder zurückzunehmen und Arbeitsunfälle oder ähnliches vorzuschützen“, sagte die Polizistin. „Sie ist leicht beeinflussbar, und sie hat Angst.“
Das Opfer begab sich erst Tage später in ärztliche Behandlung
Eine Mischung aus Angst, Schicksalsergebenheit und Abgestumpftheit scheint es auch gewesen zu sein, die das Opfer davon abhielt, die schweren Verletzungen sofort behandeln zu lassen. „Er hat nicht mal Hilfe geholt“, schluchzte die Frau. Sie begab sich erst Tage später in ärztliche Behandlung – da konnte man die massive Stirnwunde nicht mehr nähen. Warum sie so spät zum Arzt gegangen sei, bohrte die Richterin nach. Weil ihr Gefährte angekündigt habe, eine Waffe zu besorgen und ihrer Familie etwas anzutun, sagte die Frau tränenüberströmt. Ein Polizist schilderte, wie er und Kollegen in einer anderen Situation einmal die Wohnung hätten aufbrechen und den darin tobenden Mann hätten überwältigen müssen. Er habe mehr als drei Promille Alkohol im Blut gehabt.
Weil ärztliche Atteste zu den Verletzungen des Opfers fehlten, unterbrach die Richterin die Verhandlung für rund eine Woche. Die Unterbrechung führt den Angeklagten indes nicht zurück in die trauten vier Wände der Wohnung, die gar nicht seine ist, sondern direkt auf den Hohenasperg. Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes, ihn wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft zu nehmen. Der Mann habe sein Opfer schließlich massiv bedroht und sei einschlägig vorbestraft, zudem erwarte ihn eine mehrjährige Haftstrafe.
Den Wohnungsschlüssel, um dessen Herausgabe die Frau mehrfach gefleht hatte, rückte der Angeklagte schließlich unwillig heraus. Zunächst hatte er den Staatsanwalt angelogen, er habe ihn nicht bei sich.