Die Kompass-4-Tests haben im vergangenen Herbst die Grundschulen beschäftigt und zu viel Kritik geführt. Foto: dpa/Murat

Womöglich darf ein Schüler den Kompass-4-Test wiederholen. So zumindest hat ein Gericht entschieden. Die Opposition wettert, das Ministerium wiegelt ab. Die Reaktionen im Überblick.

Kaum hat das neue Schuljahr begonnen, holt die Schulreform mit der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) wieder ein.

 

Im vergangenen November mussten alle Viertklässler an den staatlichen Schulen an den neuen Kompetenzmessungen Kompass 4 teilnehmen. Die Tests, die mit darüber entscheiden, ob ein Kind eine Gymnasialempfehlung bekommt oder nicht, fanden damit vor der Verabschiedung der Gesetzesnovelle statt. Dagegen klagte ein Viertklässler beziehungsweise dessen Eltern. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat dem Eilantrag nun teilweise stattgegeben und das Land Baden-Württemberg dazu verpflichtet, dem Schüler die Teilnahme an einer Kompetenzmessung bis zum 31. Oktober 2025 zu ermöglichen.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können ihn vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim anfechten.

„Schallende Ohrfeige für Grün-Schwarz“

Dennoch ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen schon jetzt ein gefundenes Fressen für die Opposition. Katrin Steinhülb-Joos spricht von einer „schallenden Ohrfeige für Grün-Schwarz, die vollkommen absehbar war“. Die schulpolitische Sprecherin der SPD im Landtag ergänzt: „Weitere Klagen werden folgen.“ Die SPD habe die Rechtmäßigkeit bei der Umsetzung von Kompass-4 schon lange angezweifelt und im vergangenen Schuljahr angemahnt, diese Tests auszusetzen. Die Landesregierung habe die Schulreform „übereilt“, „schlampig“ und zum Nachteil der Kinder umgesetzt. Die Wiedereinführung der verbindlicheren Grundschulempfehlung sei „der falsche Weg“.

Das Chaos des vergangenen Jahres dürfe sich nicht wiederholen, sagt die GEW-Landesvorsitzende Monika Stein. Foto: Stein

Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichnet die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium in einer Pressemitteilung als „übereilt“. Mit Blick auf Kompass 4 fordert die Landesvorsitzende Monika Stein: „Das Chaos des vergangenen Jahres mit weinenden Kindern in den Klassen darf sich nicht wiederholen.“ Sie ruft die Kultusministerin dazu auf: „Frau Schopper, hören Sie auf tausende pädagogische Profis in Ihren Grundschulen, vertrauen Sie in deren Beratungskompetenz und stoppen sie endgültig dieses Verfahren.“ Das Land brauche kein neues Grundschul-Abi, das Kinder und Eltern mit fragwürdigen Inhalten unnötig unter Druck setze.

Kultusministerium bleibt gelassen

Das Kultusministerium sieht den aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen gelassen. Die Pressestelle verweist auf Nachfrage darauf, dass man bezüglich der Kompass-4-Tests bereits eine handvoll Klagen gewonnen habe. In allen bisherigen Gerichtsentscheidungen werde von einer „zulässigen unechten Rückwirkung“ ausgegangen und das Vorgehen daher als rechtmäßig angesehen. Nun habe ein Gericht mal anders entschieden. Das Ministerium werde die Begründung aus Sigmaringen auswerten und dann entscheiden, ob es Rechtsmittel einlege.

Das Kultusministerium sieht Kompass 4 als eine zusätzliche Zugangsmöglichkeit zum Gymnasium. Bisher waren die Gerichte dieser Argumentation gefolgt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hingegen wertet Kompass 4 als Prüfung. Und bemängelt, dass die Rechtsgrundlage für diese Prüfung zum Zeitpunkt des Schreibens von Kompass 4 nicht gegeben gewesen sei.

„Wir teilen die Einschätzung des Verwaltungsgerichts nicht, dass es sich bei Kompass 4 um eine Prüfung, zum Beispiel vergleichbar mit der Abiturprüfung, handelt“, schreibt das Kultusministerium in einer Stellungnahme. Die Kompetenzmessung sei zunächst Entscheidungshilfe für die Erziehungsberechtigten bei der Wahl der passenden Schulart. Darüber hinaus sei sie eine weitere Möglichkeit neben der Empfehlung der Grundschule, die Eignung für den Besuch eines Gymnasiums nachzuweisen.