Verurteilter Türke darf in Deutschland bleiben, sofern er sich nicht mehr strafbar macht.

Mannheim - Ein wegen "Ehrenmords" verurteilter Türke darf in Deutschland bleiben, sofern er sich nicht erneut strafbar macht. Dies ist das Ergebnis eines Vergleichs vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH). "Ich halte Ihnen die Daumen. Machen Sie es gut", gab der Vorsitzende Richter dem 24-Jährigen auf den Weg.

Trotz mancher Bedenken stimmte ein Vertreter des Regierungspräsidiums Stuttgart dem Vergleich zu, den die Mannheimer Richter angeregt hatten. "Ich bin hin- und hergerissen", sagte der Leitende Regierungsdirektor Matthias Schenk. Er sehe aber, dass der junge Mann "seelisch gereift" sei. Die Behörde hatte den in Deutschland aufgewachsenen Täter in die Türkei ausweisen wollen. Dagegen legte dieser Klage ein, die in erster Instanz zunächst zurückgewiesen wurde.

Wer den smarten Türken mit den gegelten Haaren gestern erlebte, kann sich kaum vorstellen, welch grauenhaftes Verbrechen er als Jugendlicher begangen hat. Mit 18 stach er 2004 den neuen Lebensgefährten seiner älteren Schwester in Esslingen mit 40 Messerstichen nieder. Dann zerstörte er das Gesicht des 27-jährigen Opfers. Kurz vor der Bluttat hatte er den Geliebten seiner Schwester aufgefordert, die Beziehung zu beenden. Doch der lachte ihn aus und sagte, dann müsste er ihn schon umbringen. Darauf rastete der Türke aus. Seine 27-Jährige Schwester, zweifache Mutter, hatte sich zuvor einvernehmlich von ihrem Gatten getrennt und lebte in Scheidung. Doch ihrer Familie passte dieser Lebenswandel nicht.

Ein Mädchen rief: "Wir lieben dich."

Das Stuttgarter Landgericht verurteilte den Mörder zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Der Täter habe die Familienehre wiederherstellen wollen. Der Vorsitzende Richter nannte das Verbrechen damals "verachtenswert". Einige Landsleute sahen dies anders. Als der Angeklagte nach dem Urteil abgeführt wurde, erhoben sich zahlreiche Zuschauer und winkten dem Mörder zu. Ein Mädchen rief: "Wir lieben dich."

Derartige Bekundungen gab es bei der gestrigen Verhandlung vor dem VGH nicht. Im Gerichtssaal saß eine Schulklasse und die Verlobte des 24-Jährigen. Über drei Stunden lang verhandelte der elfte Senat die Klage des Mannes gegen seine Ausweisung aus Deutschland - dem Land, in dem er geboren und aufgewachsen ist. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob er noch eine Gefahr darstelle. Denn nur dann kann er ausgewiesen werden.

"Was wäre, wenn Ihre Frau einen anderen hätte?", fragte ihn die Richterin. "Ich würde definitiv mit ihr sprechen und mich trennen", versicherte der Kläger. Nachfrage: "Was macht Sie so sicher?" Antwort: "Meine verlorene Jugend." Er sprach über sein Leiden in der Haft, das Leid des Opfers erwähnte er nicht. Der Vertreter des Regierungspräsidiums fand dies "erstaunlich. Eine Tataufbereitung sieht anders aus." Er habe in der Haft mit Psychologen über die Tat geredet. "Ich habe damit abgeschlossen", sagte der 24-Jährige, der seit März auf freiem Fuß ist. Er wolle das Geschehene nicht wieder hervorholen. Nur so viel: Er habe dem Mann damals nur Angst machen, ihn aber nicht umbringen wollen.

"Ich weiß nicht, was türkische Ehre ist."

Das Regierungspräsidium hatte eine Wiederholungsgefahr ebenso wie das Stuttgarter Verwaltungsgericht 2008 bejaht. Der Mann habe die "archaisch-patriarchalische Familientradition" bislang nicht überwunden. Der gestern vom VGH geladene Psychiater Reinmar Dubois sieht dies nicht so. Er sprach von einer "recht passablen Prognose". Der Mann sei zwar nach wie vor kränkbar, aber "er steckt es besser weg".

"Ich weiß nicht, was türkische Ehre ist", sagte der 24-Jährige. Nächsten Monat will er heiraten und eine Familie gründen. Dann zieht er bei seiner Mutter aus. In seinem Freundeskreis seien nicht mehr nur Türken. Auch ein Deutscher sei dabei, den er aus der Haft kenne. "Es muss nicht immer türkisch, türkisch, türkisch sein", sagte er.

Mit dem Vergleich ist das Verfahren beendet. Demnach wird der Mann bis zum Ende seiner Bewährungszeit 2013 in Deutschland geduldet. Sofern er keine vorsätzliche Straftat begeht. Im Anschluss wird sich das Regierungspräsidium für eine "wohlwollende Prüfung einsetzen", damit er eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhält.