Die EnBW will bauen, die Gemeinde Walheim (Kreis Ludwigsburg) wehrt sich und zog vor Gericht. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Die Gemeinde Walheim will keine Klärschlammverbrennung vor Ort – die EnBW würde genau diese gerne auf dem Gelände des ehemaligen Kohlekraftwerks errichten. Die Parteien haben sich mittlerweile vor Gericht getroffen, Walheim hatte gegen die Anlage zur Klärschlammverbrennung geklagt, ist damit aber gescheitert.
Am Dienstag fand vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim die mündliche Verhandlung statt. Konkret ging es um den Immissionsschutz. Beklagte im Verfahren ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) als zuständige Genehmigungsbehörde.
Unterstützung der Nachbargemeinden
Nachdem das RP im vergangenen Juni die erste immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung erteilt hatte, beschloss der Gemeinderat in Walheim am 4. Juli 2025, dagegen Klage zu erheben. Unterstützt wird die Kommune dabei weiterhin von den Nachbargemeinden Gemmrigheim, Kirchheim am Neckar sowie der Stadt Besigheim.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die bauplanungsrechtliche Einordnung des betroffenen Geländes. Darüber hinaus sieht die Gemeinde Walheim inhaltliche Lücken im Genehmigungsverfahren. Auch die Dimension des geplanten Vorhabens wird kritisch gesehen. Nach den vorliegenden Planungen soll Klärschlamm aus einem Einzugsgebiet von bis zu rund 100 Kilometern nach Walheim angeliefert werden. Damit würde das Neckartal zu einem zentralen Entsorgungsstandort für eine weiträumige Region werden.
Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die verkehrliche Situation im Neckartal. Bereits heute sei die Bundesstraße B27 stark belastet, heißt es vonseiten der Gemeinde. Bürgermeister Christoph Herre äußert hierzu deutliche Bedenken: „Ein Gutachten stellt fest, dass die B27 bereits heute eine sehr schlechte Bewertung erhält – bildlich gesprochen die Schulnote sechs. Daraus zu schließen, dass sich die Situation durch zusätzliche Verkehre nicht weiter verschlechtern könne, halte ich für einen Trugschluss.“ Für die Menschen vor Ort bedeute jeder zusätzliche Lkw eine weitere Belastung – auch dann, wenn ein Gutachten rechnerisch keine weitere Verschlechterung der Bewertung ausweise.
Verwaltungsgerichtshof besichtigt Areal in Walheim
Die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof am Dienstag dauerte rund zwei Stunden. Im Anschluss war der Senat bei einem Ortstermin in Walheim und besichtigte das gesamte betroffene Areal entlang des Neckars.
Am Donnerstag dann das für Wahlheim und die umliegenden Kommunen ernüchternde Ergebnis: Der Verwaltungsgerichtshof hat die Klage der Gemeinde Walheim abgewiesen und die Genehmigung des Regierungspräsidiums bestätigt.
Bürgermeister Christoph Herre zeigt sich enttäuscht über das Votum: „Wir nehmen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs selbstverständlich zur Kenntnis und werden uns intensiv mit der Urteilsbegründung auseinandersetzen, sobald diese vorliegt.“
Gleichzeitig zweifelt Herre nicht daran, dass sich der Verwaltungsgerichtshof in der mündlichen Verhandlung und beim anschließenden Ortstermin intensiv mit den aufgeworfenen Fragen beschäftigt habe. „Viele Punkte, die in den vergangenen Monaten auch öffentlich diskutiert wurden, wurden im Rahmen der Verhandlung nochmals detailliert betrachtet.“
Walheim kämpft gegen Verkehrsbelastung
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens werde sich die Gemeinde weiterhin für die Interessen der Bevölkerung einsetzen.„Die Menschen im Neckartal haben bereits heute eine hohe Verkehrsbelastung zu tragen. Diese Realität darf bei zukünftigen Entscheidungen nicht ausgeblendet werden.“
Die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs steht derzeit noch aus. Sobald diese vorliegt, wird die Gemeinde Walheim gemeinsam mit dem Gemeinderat das Urteil eingehend prüfen und über das weitere Vorgehen beraten, teilt die Gemeindeverwaltung mit.
Das sagt die Bürgerinitiative
Bedauern
Die Initiative Bürger im Neckartal ist erwartbar nicht glücklich über die Entscheidung des VGH. „Die Abweisung der Klage der Gemeinde Walheim markiert wohl den Endpunkt der juristischen Auseinandersetzung rund um den Bau der Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim“, heißt es in einer Pressemitteilung. Und weiter: „Mit Bedauern und auch Unverständnis hat die Initiative Bürger im Neckartal (BI) die Klageabweisung zur Kenntnis genommen.“ Sie sieht ihre Argumente weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt, auch wenn sie nur teilweise Thema der Klage waren.
Belastung
Für die BI enttäuschend bleibt, dass die massive Verkehrsbelastung wohl keine Beachtung gefunden hat. Fest stehe, dass die Argumentation der Gemeinde Walheim als Standortgemeinde im Schulterschluss mit den Nachbargemeinden sowie der BI wegen der doch erheblichen, in Teilen sogar unzumutbaren Belastung des Neckartals nicht verfangen habe und sich die Interessen der EnBW durchgesetzt hätten. Mit der Klageabweisung sieht die BI „keine juristische Einflussmöglichkeit mehr auf den Bau der Klärschlammverbrennungslage“.