Schüler lernen, wie der Corona-Selbsttest funktioniert. Foto: dpa/Matthias Balk

In Sachsen müssen Schüler vor dem Präsenzunterricht nachweisen, nicht krank zu sein. Das könnten sich andere Bundesländer zum Vorbild nehmen, kommentiert Christian Gottschalk.

Stuttgart - In der Theorie gibt es viele gute Gründe, die dagegen sprechen, dass Schüler vor Beginn des Unterrichts verpflichtend einen Corona-Schnelltest absolvieren müssen, und sonst dem Unterricht fernbleiben müssen. Zweifelsfrei ist so ein Test ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. So etwas geht nicht ohne Zustimmung des Betroffenen. Selbst ein Arzt braucht das Placet des Patienten, um ihn behandeln zu dürfen. Verweigert ein Schüler den Test, und wird vom Unterricht ausgeschlossen, so ist das die härteste, vorstellbare Maßnahme. Ein Ausschluss vom Unterricht ist im Schulrecht immer die Ultima Ratio.