Zwei Berufsjäger fordern Schalldämpfer für ihre Flinten. Sie hätten beide bereits einen Hörschaden. Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht verweigert den Jägern aus Sicherheitsgründen ihr Anliegen. Foto: dpa-Zentralbild

Teile der Jägerschaft möchten künftig leiser töten. Weniger aus Rücksicht auf die Umwelt als auf ihr eigenes Gehör. Doch vor Gericht in Düsseldorf sind zwei Berufsjäger nun gescheitert.

Düsseldorf - „Pamm!“ Pferde scheuen, Wildtiere nehmen Reißaus, Spaziergänger zucken und der Jägerschaft klingeln die Ohren. Die Schüsse aus ihren Jagdbüchsen schlagen ihnen langfristig auf das Gehör, berichten Jäger landauf, landab. Viele von ihnen wollen zwar nicht lautlos, aber leiser töten und dafür Schalldämpfer auf ihre Büchsen schrauben. Weil ihnen die Behörden dies vielerorts verbieten, haben sie nun die Gerichte eingeschaltet. Mit unterschiedlichem Erfolg.

Während Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg die lärmschluckenden Flintenaufsätze bereits gutheißen, sind sie in anderen Bundesländern ausdrücklich verboten.

In Nordrhein-Westfalen stößt die Jägerschaft meist auf Ablehnung, wenn sie bei den Polizeibehörden entsprechende Anträge stellt. Am Dienstag hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht dem Vormarsch der Schalldämpfer einen weiteren Dämpfer verpasst.

Jäger mit Hörschäden

Zwei Berufsjäger, nach ärztlichem Attest bereits mit Hörschäden, wollten sich ein Recht auf Schallschutz an ihrem Arbeitsplatz in Wald und Flur erstreiten. Sie verklagten das Land Nordrhein-Westfalen. Was bei der Kaninchenjagd auf Friedhöfen zulässig sei, dürfe ihnen nicht verwehrt werden.

Doch das Gericht wies die Klagen zurück. Zwar sei das Anliegen der Jäger zu begrüßen. Es gebe aber andere Mittel wie elektronische In-Ohr-Hörschutzgeräte. Der laute Knall für Wildtiere und Jagdhunde sei hinzunehmen (Az.: 22 K 4721/14). Das Verwaltungsgericht Minden hatte in einem ähnlichen Fall genau umgekehrt entschieden und dem klagenden Jäger Recht gegeben.

Förster Michel P. (58) geht bei Dormagen auf die Jagd. Die Suche nach verletzten Tieren gehört zu seinen Pflichten - da brauche er sein Gehör und keinen Hörschutz auf den Ohren, wie es ihm die Kreispolizeibehörde empfiehlt. Die hat ihm für sein Repetiergewehr Blaser R 8, Kaliber 308, den begehrten Schalldämpfer verboten.

„Das Gehör eines Jägers in NRW ist nicht weniger schutzwürdig als das eines Jägers in Bayern“, sagt Hans-Jürgen Thies, Justiziar des Landesjagdverbandes.

Warnfunktion geht verloren

Die Kreisbehörden argumentieren, die „Warnfunktion des Schussknalls“ gehe verloren, wenn künftig leiser geknallt wird. Ein Argument, dass die Jäger als „Unsinn“ zurückweisen. „Sie hören auch mit Schalldämpfer einen Knall, nur eben nicht mit 160 Dezibel, sondern mit 130“, sagt Jäger Rainer Wiese (38), einer der beiden Kläger. Das leise Ploppen aus James-Bond-Pistolen sei nicht die Realität.

Die Schalldämpfer könnten in kriminelle Hände gelangen und die öffentliche Sicherheit gefährden, argumentieren die Behörden. Inzwischen liegen aber Expertisen von Landes- und Bundeskriminalamt vor, wonach die „Delikt-Relevanz“ von Schalldämpfern im kriminellen Alltag „sehr gering“ ist. Nun muss die NRW-Jägerschaft auf das Oberverwaltungsgericht in Münster hoffen (Az.: 22 K 4721/14).