Quelle: Unbekannt

Vater im Sorgerechtsstreit soll Beamte diffamiert haben. Das Amtsgericht Stuttgart hat ihn verurteilt.

Stuttgart - Für den Angeklagten M. bilden Polizei, Justiz und Jugendamt eine Verschwörung. Sie soll gegen ihn gerichtet sein, weil er seit 2009 um das Sorgerecht für seine 14 Monate alte Tochter kämpft. M. soll deshalb mehrere Personen öffentlich diffamiert haben. Dafür ist er jetzt vom Amtsgericht Stuttgart zu 120 Tagessätzen von jeweils acht Euro verurteilt worden. - Bereits den zugewiesenen Sitzplatz empfindet der Angeklagte als „Willkür“, weil er gegen das Fenster schauen müsse.

Er ist Anfang 40, trägt einen Troyer, Jeans und ein silbergraues Jackett. Vor sich hat er Aktenordner aufgebaut, aus denen er mehrere Schriftstücke in Klarsichthüllen entnimmt, immer wieder durchblättert, von rechts nach links schiebt, von vorn nach hinten sortiert. „Wenn ich meinen Laptop hätte mitbringen können, würde ich die Unterlagen aus den 1000 Seiten schneller finden“, beschwert er sich.

Fotos ohne Einwilligung verbreitet

Doch elektronische Geräte sind in der Verhandlung nicht zugelassen, und so muss sich der Angeklagte mit seiner Lebensgefährtin behelfen, die der Richter als Beistand zulässt und die ihm immer wieder das passende Schriftstück zuschiebt. Befangenheitsanträge, die er entgegen der richterlichen Anordnung verlesen will, lehnt der Amtsrichter ab und droht ein Ordnungsgeld an. Er will zur Vernehmung der Zeugen kommen.

Justiz- und Polizeibeamte aus Stuttgart soll der Angeklagte verleumdet und beleidigt oder ihnen mit übler Nachrede zugesetzt haben. Außerdem soll er Fotos ohne Einwilligung der gezeigten Personen im Internet verbreitet haben.

In den Zeugenstand wird ein Polizeihauptmeister gerufen, 50 Jahre alt. Sein Bild tauchte auf einem Fahndungsplakat auf, das im Stil der Terrorismusfahndung gehalten war und das im Internet kursierte. Für den Polizist „lag der Schluss nahe, dass der Angeklagte das Plakat gefertigt hat“, sagt er, weil er zuvor ein Gespräch mit dem Angeklagten im Zusammenhang mit dessen Sorgerechtsstreit gehabt habe.

Sportwagen dank Kinderhandel

Hier stellt M. die Fragen, die er wohl immer wieder stellen wird: „Was war der Grund für den Platzverweis? Warum haben Sie mich in Beseitigungsgewahrsam genommen?“ Der Richter unterbricht den Wortschwall: „Ihr Sorgerechtsstreit wird in diesem Verfahren keine Rolle spielen.“

Der nächste Zeuge ist Polizeioberrat und 47 Jahre alt. Auch sein Porträt ist auf dem Fahndungsplakat, doch ihm soll der Angeklagte zudem unterstellt haben, er gehöre zu einem Kinderhändlerring und habe einen 300 PS starken Sportwagen mit Geld aus Kinderhandel bezahlt.

Diese Behauptungen tauchten auf einer eigens für den Sorgerechtsfall angelegten Internetseite mit internationaler Kennung und schließlich auch auf der Internetseite der Parkschützer auf. Wie er denn darauf käme, M. sei der Urheber gewesen, will der Richter wissen. „Weil sich dort Sachverhalte aus einem vertraulichen Telefongespräch fanden, das ich mit dem Angeklagten geführt hatte“, sagt der Zeuge. Damals habe M. ihm Vorhaltungen wegen Kindesentziehung und falscher Ermittlungsarbeit gemacht.

Urheber in Verantwortung zu ziehen ist schwer

Der dritte Polizeibeamte ist 30 Jahre alt und dabei fotografiert worden, als er die Tochter des Angeklagten und eine Jugendamtsmitarbeiterin zu einem Treffen mit der Mutter begleitete. „Wir mussten davon ausgehen, dass M. das Kind entführt“, so der Zeuge. Später tauchte das Bild im Netz auf mit dem Zusatz, das Jugendamt entziehe dem Vater die Tochter, und „vier Polizisten leisten bei dem Verbrechen Beihilfe“. Auf der Website der Parkschützer wurde der 30-jährige Beamte als „Glatzenschläger“ bezeichnet.

Doch den Urheber der Netzeinträge zur Verantwortung zu ziehen gestaltet sich nicht einfach. Davon berichtet der vierte Zeuge, ein 58-jähriger Kriminalhauptkommissar. Er entdeckte einen Eintrag, in dem eine Staatsanwältin und ein Richter im Gästebuch einer Website als „Pack“ und „Schlampe“ bezeichnet worden waren. Der Eintrag sei von der E-Mail-Adresse des Angeklagten abgeschickt worden.

In drei Fällen freigesprochen

Bei anderen Ermittlungen aber bissen die ermittelnden Beamten auf Granit: „Eine Domain dot.com ist für die deutsche Justiz kaum zu greifen“, so der Zeuge, Rechtshilfeersuche stelle man vor allem bei „schwerwiegenderen Dingen“. Im vorliegenden Fall müssten Polizisten, Juristen und Jugendamtsmitarbeiter „halt das Kreuz breit machen“, sagt eine Betroffene.

Der Angeklagte wurde in drei Fällen freigesprochen, weil er nicht eindeutig als Urheber der Diffamierung im Internet festzumachen war. In den anderen acht Fällen von übler Nachrede, Beleidigung, Verleumdung in Tateinheit mit der Verbreitung falscher Verdächtigungen und dem Verbreiten von Fotos ohne Einwilligung der Betroffenen sprach der Richter den Angeklagten schuldig.

Zu zahlen hat der selbstständige Kommunikationswissenschaftler und Journalist nun 120 Tagessätze zu jeweils acht Euro. Der Angeklagte hat zurzeit keinen Verdienst und lebe von Ersparnissen. Die Strafe kann er daher in Raten abzahlen.